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Genfer Staatskanzlei schickte Unterschriften per B-Post

Die Schweizerische Post weist im Zusammenhang mit den gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen jede Schuld von sich. Die Genfer Staatskanzlei habe das Paket mit den Unterschriften am Tag vor Ablauf der Referendumsfrist als «Economy»-Sendung aufgegeben.

Südostschweiz
05.10.12 - 16:35 Uhr

Bern. – Dies habe eine interne Untersuchung ergeben, sagte Postsprecher Mariano Masserini am Freitag der Nachrichtenagentur sda. Das Paket sei bei der Genfer Staatskanzlei frankiert und anschliessend am Mittwochnachmittag bei einem Postschalter für Geschäftskunden aufgegeben worden.

Die Post widerspricht damit den Darstellungen der Genfer Staatskanzlei, die betont hatte, sie habe das Paket als «Priority-Sendung» abgeschickt. Am vergangenen Donnerstag war die 100-tägige Referendumsfrist für die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich abgelaufen.

Zahlreiche Couverts mit beglaubigten Unterschriften kamen einen Tag zu spät beim Referendumskomitee der AUNS an und konnten deshalb nicht mehr rechtzeitig bei der Bundeskanzlei eingereicht werden - unter anderem auch ein Paket der Genfer Staatskanzlei mit rund 1500 Unterschriften gegen das Steuerabkommen mit Deutschland.

Etwa so viele Unterschriften fehlten der AUNS für die nötigen 50'000 Unterschriften gegen das Deutschland-Abkommen.

Für die AUNS ist klar, dass es bei den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien nicht an Unterschriften gemangelt hat, sondern dass gewisse Gemeinden die Unterschriften nicht schnell genug beglaubigt und zurückgeschickt haben.

«Couverts aus 160 Gemeinden erreichten uns einen Tag zu spät, weil sie statt per A-Post per B-Post verschickt worden waren», sagte AUNS-Geschäftsführer Werner Gartenmann am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. In diesen Couverts hätten sich rund 800 Unterschriften gegen das Abkommen mit Deutschland befunden und etwas weniger Signaturen gegen das Abkommen mit Grossbritannien.

Zu diesen 160 Couverts kämen alleine für das Deutschland-Abkommen weitere rund 1500 Unterschriften aus Genf, die ebenfalls zu spät angekommen seien, sagte Gartenmann. «Das ist kein Zufall mehr», betonte er. Das wolle die AUNS nicht auf sich sitzen lassen: «Wir klären zurzeit ab, wie wir gegen die fehlbaren Gemeinden vorgehen können.»

Gemäss dem gesetzlich festgelegten Verfahren kann ein Referendumskomitee gegen die Nichtzustandekommensverfügung der Bundeskanzlei beim Bundesgericht eine Beschwerde einreichen.

Über diese Möglichkeit befindet der AUNS-Vorstand am 29. Oktober. Gartenmann will dem Vorstand dieses Vorgehen für die beiden Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien empfehlen.

Die Jungsozialisten (JUSO) seien ebenfalls dafür, die Sache auf juristischem Weg weiterzuziehen, sagte JUSO-Präsident David Roth der sda. Federführend sei allerdings die AUNS.

Zurzeit führt die Bundeskanzlei zum Abkommen mit Deutschland noch eine überdepartementale Nachzählung der Unterschriften durch - wie es jüngst bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative der FDP geschehen war. Dann erlässt die Bundeskanzlei eine Verfügung. In der Folge haben die Komitees 30 Tage Zeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.

Verstreicht die Beschwerdefrist ungenutzt oder stützt das Bundesgericht die Entscheide der Bundeskanzlei, sind die Referenden endgültig nicht zustande gekommen. (sda)

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