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Gemeinsame elterliche Sorge wird möglicherweise doch vorgezogen

Der lautstarke Protest von Väter- und Männerorganisationen zeigt Wirkung: Das elterliche Sorgerecht wird nun möglicherweise doch noch vor dem Unterhaltsrecht neu geregelt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wollte beide Fragen in eine Vorlage packen.

Südostschweiz
15.04.11 - 19:57 Uhr

Bern. – Mitte Januar hatte sie angekündigt, die bereits fertige Vorlage zur gemeinsamen elterlichen Sorge noch einmal überarbeiten und um unterhaltsrechtliche Fragen ergänzen zu wollen. Mit dieser Erweiterung solle die Situation jenes Elternteils verbessert werden, der das Kind hauptsächlich betreut.

Dies passte weder den Väter- und Männerorganisationen noch der nationalrätlichen Rechtskommission, die per Motion vom Bundesrat verlangte, die Vorlage zum Sorgerecht dem Parlament vorzulegen und das Unterhaltsrecht erst danach neu zu regeln.

«Ich kann mir gut vorstellen, dass die Motion beim Bundesrat auf offene Ohren stösst und er einem schrittweisen Vorgehen zustimmen könnte», liess Sommaruga am Freitag nach einer Aussprache mit über 30 Vertreterinnen und Vertretern von Mütter-, Väter-, Familien- und Kinderschutzorganisationen verlauten.

Zum Runden Tisch hatte die Justizministerin geladen, nachdem sich Väter- und Männerorganisationen mit Mahnwachen gegen die Verzögerung der Sorgerechts-Vorlage gewehrt hatten. Die Hinweise und Anregungen der Beteiligten würden nun analysiert und in die weiteren Arbeiten integriert, schreibt das Eidgenössische Justizdepartement in einer Mitteilung.

Bei den meisten Beteiligten sei Verständnis dafür da, dass beide Aspekte geregelt werden müssten, sagte Sommarugas Sprecher Guido Balmer auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Frauenorganisationen hatten sich jedoch ausdrücklich eine Verknüpfung der beiden Fragen in einer Vorlage gewünscht. Sie kritisieren vor allem, dass bei getrennten oder geschiedenen Paaren meist die Mutter beim Sozialamt anklopfen muss, wenn das Geld nicht für beide Haushalte ausreicht. (sda)

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