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Frédéric Hainard steht erneut vor Gericht

Drei Tage nach der Verurteilung durch das Regionalgericht Neuenburg muss sich Ex-Staatsrat Hainard bereits wieder vor den Gerichtsschranken verantworten. Seit Montag läuft in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und weiterer Delikte.

Südostschweiz
22.09.14 - 21:11 Uhr

Bellinzona. – Im Februar 2009 ist der ehemalige Neuenburger Staatsrat als Mitglied der Bundesanwaltschaft nach Peru gereist, wo er einen inhaftierten Italiener befragen sollte, der mutmasslich Verbindungen zum internationalen Drogenhandel hatte. In Lima angekommen, stellte sich heraus, dass der Mann geflohen war.

Wie Frédéric Hainard offensichtlich vermutet hatte, konnte er den Italiener telefonisch in Lausanne erreichen. Dort hielt er sich trotz Einreiseverbot für die Schweiz auf.

Drei Tages später führte Hainard seine Befragung doch noch durch – in der Schweizer Botschaft in Montevideo/Uruguay. Angeblich hatte er den Mann so sehr unter Druck gesetzt, dass dieser nach Montevideo flog.

Vor dem Bundesstrafgericht erklärte nun Hainard am Montag, er habe keinen Druck auf den Italiener ausgeübt. «Ich hatte weder ein faktisches noch ein juristisches Interesse daran, den Bösen zu spielen», sagte der Angeklagte. Der Mann habe selbst entschieden, nach Südamerika zu fliegen.

Hainard sagte zudem, er sei davon ausgegangen, dass die in der Schweizer Botschaft durchgeführte Befragung rechtens sei. Deshalb habe er auch nicht um eine Bewilligung nachgesucht.

Hainard wird wegen dieser Befragung vorgeworfen, er habe die Souveränität Uruguays verletzt, da die dortigen Behörden nicht über sein Vorgehen informiert gewesen waren.

Der Prozess wird am Dienstag mit dem Strafantrag des Staatsanwalts und dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Neuenburger Strafgericht hatte Hainard am vergangenen Freitag wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Urkundenfälschung zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Hinzu kamen eine Busse von 3000 Franken sowie 5000 Franken als Beteiligung an den Gerichtskosten. (sda)

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