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Fallpauschalen ab 2012 in den Glarner Spitälern

Im Kanton Glarus werden ab 2012 Fallpauschalen für die stationäre Behandlung von Patienten in Spitälern eingeführt. Die Spitäler müssen von diesen Einnahmen nicht nur den Betrieb, sondern auch die Investitionskosten bezahlen.

Südostschweiz
23.11.10 - 17:25 Uhr

Glarus. – Gemäss Bundesrecht muss die stationäre Behandlung von Patienten mit leistungsbezogenen Fallpauschalen abgegolten werden. Im Kanton Glarus wird diese Regelung ab 2012 in Kraft gesetzt, wie die Regierung im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage an das Kantonsparlament am Dienstag mitteilte.

Die Kantone müssen die Behandlungen für Einwohner unabhängig vom Ort der erbrachten medizinischen Leistungen mit mindestens 55 Prozent mitfinanzieren, die Krankenversicherungen beteiligen sich mit 45 Prozent.

Finanzielle Auswirkungen unklar

In den Fallpauschalen sind neben den Betriebs auch die Investitionskosten enthalten. Alle Spitäler müssen ihre Investitionen aus den laufenden Erträgen finanzieren. Entscheidend für die Pflicht der Mitfinanzierung der Kantone ist die Aufnahme eines Spitals auf kantonale Spitalliste. Die Versicherten können neu für die stationäre Behandlung unter den Spitälern wählen.

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung sind laut Regierungsangaben weiterhin unklar. Die Verhandlungen liefen auf nationaler Ebene zwischen den Tarifpartnern. Die Glarner Regierung rechnet, dass Mehrkosten auf die Kantone zukommen.

150 000 Personen mit Leistungsaufschub

Eine neue Lösung getroffen wurde für die Kostenübernahme von medizinischer Leistungen von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Die Versicherer haben für solche Personen bisher einen so genannten Leistungsaufschub erlassen. Schweizweit sind laut der Glarner Regierung über 150 000 Personen von einem solchen Aufschub betroffen.

Damit die Leistungserbringer nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen, bleibt der Versicherungschutz für säumige Prämienzahler in Zukunft bestehen. Die Kantone werden verpflichtet, 85 Prozent der Prämien-Forderungen zu decken. Die Krankenversicherer erstatten dem Kanton 50 Prozent des Betrages, sobald alle Schulden der versicherten Person beglichen sind. (sda)

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