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Entflechtung von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung

Die Bündner Regierung begrüsst eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, welche eine Anpassung der Höchstbeiträge für die anrechenbaren Mietkosten in den Ergänzungsleistungen (EL) vorsieht.

Südostschweiz
08.05.14 - 13:52 Uhr

Chur. – Wie die Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund schreibt, ist mit der Gesetzesrevision gleichzeitig eine Entflechtung von Ergänzungsleistungen und individueller Prämienverbilligung (IPV) vorzunehmen. Somit kann nach Ansicht der Regierung ein wichtiges kostensenkendes Element der zur Diskussion stehenden und notwendigen Revision des EL-Gesamtsystems vorweggenommen werden.

Heute wird über die EL als sogenannte Mindestleistung die kantonale bzw. regionale Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausbezahlt. Die Durchschnittsprämie wird vom Bund festgelegt.

Verfahren soll getrennt werden

Neu sollen die Kantone die Kompetenz erhalten, die für die EL-Berechnung anwendbare Krankenkassenprämie festzulegen. Zudem soll das Verfahren zur Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung getrennt von der EL-Berechnung erfolgen.

Mit einer solchen Entflechtung von EL und IPV können die Kantone überhöhte individuelle Prämienverbilligungen für EL-Bezüger verhindern, wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte. (so)

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