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Ehemaliger Ems-Chemie-Mitarbeiter verurteilt

Im Prozess um Wirtschaftsspionage bei der Ems-Chemie hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Freitag einen ehemaligen Firmenmitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ein Schweizer Konkurrenzunternehmer wurde von den Vorwürfen frei gesprochen.

Südostschweiz
23.08.13 - 18:13 Uhr

Domat/Ems. – Dem früheren Angestellten, einem 44-jährigen Deutschen, wurde wegen Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses eine bedingte Geldstrafe von 4000 Franken auferlegt. Er soll in zwei E-Mails im Jahr 2006 Betriebsgeheimnisse verraten haben.

Die Informationen schickte er an einen Schweizer Unternehmer, der mit ihm vor Gericht stand. Dieser wurde am Freitag allerdings vom Vorwurf der Ausnützung von Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen sowie des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes freigesprochen.

Höheres Strafmass vorgesehen

Aus Sicht von Bundesstrafrichterin Miriam Forni hat der 50-jährige Unternehmer die sensiblen Inhalte der E-Mails zum Thema Glasfasertechnik nicht verwendet. Zwar habe er im Jahr 2007 einer deutschen Kunststoffirma Informationen über die Ems Chemie zugeschickt.

Diese hätten laut der Richterin aber vor allem auf eigenen Mutmassungen basiert und sich auf Entscheidungen des Konzerns in der Vergangenheit bezogen. Im Gegensatz zu den verschickten E-Mails des Mitangeklagten habe diese Korrespondenz keine Gefahr für die Geschäfte der Ems Chemie bedeutet.

Ems: Verschleppung und Falscheinschätzung

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Unternehmer eigentlich ein leicht höheres Strafmass als für den Ex-Angestellten vorgesehen. In beiden Fällen waren bedingte Geldstrafen gefordert worden.

Wie die Ems Chemie in einer Mitteilung schreibt, dauerte der ganze Rechtsfall wegen unnötiger Verschleppung, Verfahrensmängeln und einer Falscheinschätzung der Bundesanwaltschaft über sechs Jahre. Aus diesem Grund seien die wesentlichen Tatbestände während der Untersuchung verjährten und kamen gar nie vor Gericht. (sda/so)

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