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Die Bündner haben 80 Rappen zuviel Prämien bezahlt

Nun lässt sich genauer beziffern, in welchem Kanton die Versicherten welchen Betrag zum Ausgleich zu viel bezahlter Krankenkassenprämien erhalten. Waadtländer dürfen einen Prämienabschlag im Umfang von 450 Franken erwarten.

Südostschweiz
19.08.14 - 20:22 Uhr

Chur. – Den Mechanismus für den Ausgleich hatten die eidgenössischen Räte in der Frühjahrssession beschlossen. Die Beträge, welche die einzelnen Versicherten in den Kantonen gutgeschrieben erhalten, stehen zwar noch nicht definitiv fest.

Die neusten Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit erlauben jedoch eine präzisere Schätzung. Das Amt hat die errechneten Fehlbeträge pro versicherte Person zwischen 1996 und 2013 auf seiner Website publiziert.

900 Franken zu viel bezahlt

Am stärksten betroffen waren die Versicherten im Kanton Waadt. Sie bezahlten insgesamt 900 Franken zu viel. Etwa die Hälfte des Betrags werden sie nun zurückerhalten, also 450 Franken.

Im Kanton Genf beläuft sich der Überschuss auf 583 Franken, im Kanton Tessin auf 549 und im Kanton Thurgau auf 426 Franken. Zu viel bezahlt haben die Versicherten auch in den Kantonen Zürich (358 Franken), Freiburg (204 Franken), Appenzell-Innerrhoden (174 Franken), Zug (142 Franken) und Graubünden (80 Rappen).

Ausgleich von 800 Millionen

Insgesamt wurden zwischen 1996 und 2013 1,6 Milliarden Franken zu viel bezahlt. Ausgeglichen werden lediglich 800 Millionen Franken. Zwischenzeitlich stand auch zur Diskussion, auf eine Korrektur zu verzichten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil kein Mechanismus eine gerechte Lösung für den Einzelfall garantieren kann: Wer in den letzten Jahren den Wohnort gewechselt hat, könnte zweimal bezahlen müssen.

Der Bund beteiligt sich mit 266 Millionen Franken. Der Rest wird hälftig aufgeteilt zwischen den Versicherern und den Versicherten in jenen Kantonen, in welchen die Prämien zu tief waren. Die Prämienzahler müssen jedoch höchstens auf die Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten, also auf 50 Franken pro Jahr.

Aktueller Wohnort ausschlaggebend

Den grössten Fehlbetrag auf der Seite der Kantone mit zu tiefen Prämien weist der Kanton Jura auf. Rund 908 Franken sparten die Versicherten in den vergangenen Jahren dort insgesamt. Im Kanton Bern waren es 684 Franken, im Kanton Wallis 256.

Der Ausgleich soll 2015 beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein. Ausschlaggebend ist der aktuelle Wohnort. Glück haben also beispielsweise Versicherte, welche die letzten Jahre in Bern lebten und nun nach Lausanne gezogen sind. Gemäss dem Entwurf der Umsetzungsverordnung zählt für jedes der drei Jahre der Wohnort per 1. Januar. (sda)

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