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Der Sennhof ist nicht so einfach zu haben

Ob die Churer Strafanstalt Sennhof ab 2018 in ein Kulturzentrum umgewandelt werden kann, ist nicht so sicher. Denn laut der Bündner Regierung gibt es dafür auch noch finanz-rechtliche Probleme zu lösen.

Südostschweiz
19.03.13 - 07:50 Uhr

Chur. – Geht es nach dem Willen der SP-Grossrats-Stellvertreterin Yvonne Michel, soll die Strafanstalt Sennhof in Chur nach dem Bau der neuen Juzstizvollzugsanstalt in Cazis als ­Kulturzentrum genutzt werden – oder zumindest nicht einfach dem Meist­bietenden verkauft werden («suedostschweiz.ch» berichtete). Mit dieser Stossrichtung hat Michel zusammen mit 27 Mitunterzeichnern in der Dezembersession des vergangenen Jahres eine Anfrage eingereicht.

Nicht zum Selbstkostenpreis

Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage Michel festhält, kann sie die Idee zurzeit nicht einfach vorbehaltlos unterstützen. Sollte die Strafanstalt Sennhof nach dem (noch nicht beschlossenen) Bau des neuen Gefängnisses in Cazis für andere Nutzungen frei werden, kann sie nicht ohne Weiteres zum Selbstkostenpreis den Kultur­schaffenden als Kultur­zentrum zur Verfügung gestellt ­werden.

Eine Umnutzung des Sennhofs, so die Regierung, wäre finanzrechtlich gesehen eine «Entwidmung von Verwaltungsvermögen». Konkret bedeutet das, dass die Liegenschaft vom ­Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen des Kantons überführt werden müsste. Und das geht laut Regierung nur, wenn der Sennhof im kantonalen Anlageportefeuille eine kosten­deckende und marktübliche Ver­zinsung aufweist. «Ein freiwilliger Einnahmeverzicht, beispielsweise in Form einer ganz oder teilweise er­lassenen Miete, würde demgegenüber ­finanzrechtlich eine Ausgabe bedeuten und eine entsprechende Rechtsgrundlage voraussetzen», schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Wettbewerb soll Lösungen aufzeigen

Bevor aber über die fehlende Rechtsgrundlage debattiert wird, soll gemäss Regierung parallel zum Planungswettbewerb für die neue Justiz­vollzugsanstalt in Cazis auch ein Ideen- beziehungsweise Investoren-Wettbewerb für die Strafanstalt Sennhof durchgeführt werden. «Ob die Liegenschaft letztlich an Dritte verkauft, vermietet oder im Baurecht ­abgegeben wird, soll das wettbewerbliche Verfahren weisen», so die Re­gierung. Dabei sei dann auch ­eine ­Vermietung an Kulturschaffende nicht ausgeschlossen. (pica) 

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