Der Sennhof ist nicht so einfach zu haben
Ob die Churer Strafanstalt Sennhof ab 2018 in ein Kulturzentrum umgewandelt werden kann, ist nicht so sicher. Denn laut der Bündner Regierung gibt es dafür auch noch finanz-rechtliche Probleme zu lösen.
Ob die Churer Strafanstalt Sennhof ab 2018 in ein Kulturzentrum umgewandelt werden kann, ist nicht so sicher. Denn laut der Bündner Regierung gibt es dafür auch noch finanz-rechtliche Probleme zu lösen.
Chur. – Geht es nach dem Willen der SP-Grossrats-Stellvertreterin Yvonne Michel, soll die Strafanstalt Sennhof in Chur nach dem Bau der neuen Juzstizvollzugsanstalt in Cazis als Kulturzentrum genutzt werden – oder zumindest nicht einfach dem Meistbietenden verkauft werden («suedostschweiz.ch» berichtete). Mit dieser Stossrichtung hat Michel zusammen mit 27 Mitunterzeichnern in der Dezembersession des vergangenen Jahres eine Anfrage eingereicht.
Nicht zum Selbstkostenpreis
Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage Michel festhält, kann sie die Idee zurzeit nicht einfach vorbehaltlos unterstützen. Sollte die Strafanstalt Sennhof nach dem (noch nicht beschlossenen) Bau des neuen Gefängnisses in Cazis für andere Nutzungen frei werden, kann sie nicht ohne Weiteres zum Selbstkostenpreis den Kulturschaffenden als Kulturzentrum zur Verfügung gestellt werden.
Eine Umnutzung des Sennhofs, so die Regierung, wäre finanzrechtlich gesehen eine «Entwidmung von Verwaltungsvermögen». Konkret bedeutet das, dass die Liegenschaft vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen des Kantons überführt werden müsste. Und das geht laut Regierung nur, wenn der Sennhof im kantonalen Anlageportefeuille eine kostendeckende und marktübliche Verzinsung aufweist. «Ein freiwilliger Einnahmeverzicht, beispielsweise in Form einer ganz oder teilweise erlassenen Miete, würde demgegenüber finanzrechtlich eine Ausgabe bedeuten und eine entsprechende Rechtsgrundlage voraussetzen», schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Wettbewerb soll Lösungen aufzeigen
Bevor aber über die fehlende Rechtsgrundlage debattiert wird, soll gemäss Regierung parallel zum Planungswettbewerb für die neue Justizvollzugsanstalt in Cazis auch ein Ideen- beziehungsweise Investoren-Wettbewerb für die Strafanstalt Sennhof durchgeführt werden. «Ob die Liegenschaft letztlich an Dritte verkauft, vermietet oder im Baurecht abgegeben wird, soll das wettbewerbliche Verfahren weisen», so die Regierung. Dabei sei dann auch eine Vermietung an Kulturschaffende nicht ausgeschlossen. (pica)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.