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Das ist der «Tätschmeister» bei Grossunfällen

Der Kanton hat sauber geregelt, wer bei Grossereignissen im Kanton Schwyz das Sagen hat. Es ist ein Polizeioffizier auf dem Platz.

Südostschweiz
23.10.14 - 12:40 Uhr

Schwyz. - Bei grossen Schadenereignissen wie schweren Verkehrsunfällen, Grossbränden, Unfällen mit Explosionsgefahr oder grösseren Lawinenniedergängen sind die Behörden gefordert. Eine neue Verordnung soll einen reibungslosen Ablauf garantieren. Das teilte die Schwyzer Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die neue Verordnung über die Gesamteinsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen der Blaulichtorganisationen wird am 1. November 2014 in Kraft treten. Im Falle einer besonderen Lage wird die Gesamtführung und Koordination des Einsatzes durch einen Polizeioffizier wahrgenommen, der als Gesamteinsatzleiter eingesetzt wird. Ihm steht ein Führungsstab aus je einem Bereichsleiter der Feuerwehr, der Polizei und des sanitätsdienstlichen Rettungsdienstes zur Seite.

Die Bereichsleiter setzen die Führungsentscheide über den Einsatzleiter ihrer Blaulichtorganisation um. Durch die klare Führungs- und Schadenplatzorganisation und den strukturierten und koordinierten Einsatzablauf soll ein schweres Schadenereignis effektiver bewältigt und in seinen Auswirkungen eingedämmt werden, so die Staatskanzlei. (pd/uus)

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