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Christoph Blocher zieht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts in Zusammenhang mit dem gegen ihn laufenden Strafverfahren vor Bundesgericht. Mit einer Beschwerde will er erreichen, dass die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung annulliert wird.
Zürich. – Die Beschwerde sei in Vorbereitung, sagte Blochers Rechtsvertreter Walter Hagger am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ).
Das Obergericht hatte vergangene Woche ein Ausstandsbegehren von Blocher gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Andreas Brunner abgelehnt. Brunner hatte in einer Fernsehsendung erklärt, bei den Hausdurchsuchungen an Blochers Wohnort sei «potenziell relevantes Beweismaterial» beschlagnahmt worden.
Mit der Beschwerde ans Bundesgericht will Blochers Rechtsvertreter zudem die Befangenheit des Leitenden Staatsanwaltes Martin Bürgisser neu beurteilen lassen. Dessen vom Obergericht anerkannte Befangenheit gilt gemäss Hagger ab dem 23. März. An jenem Tag hatte sich Bürgisser in einem Pub in Bülach öffentlich zum Fall Blocher geäussert.
Das Obergericht hatte den Antrag auf Ausstand, den Christoph Blocher gestellt hatte, nicht mehr materiell geprüft. Bürgisser hatte sich bereits vorher freiwillig vom Fall zurückgezogen.
Die Beschwerde ans Bundesgericht zielt darauf ab, die Befangenheit Bürgissers nach hinten zu verlegen. Damit soll erreicht werden, dass die am 20. März bei Blocher durchgeführte Hausdurchsuchung annulliert wird. (sda)
19.06.2012 21:45 Uhr
Herr Blocher
Frau Blocher hatte wirklich Recht als Sie Ihren Mann mahnte, sich nicht als Winkelried in der Sache Hildebrand so in Stellung zu bringen. So erklärte Herr Blocher die Geschichte an der Albisgüetli Tagung, dass er sich gegen seine Ehefrau durchsetzen musste und das für die Schweiz und gegen den Bösen Herr Hildebrand. Und jetzt taucht er bereits wieder auf der Herr Hildebrand und bekommt einen nicht schlecht bezahlten Job und das sicher auch weil gegen Ihn kein Strafverfahren zur Diskussion stand.