Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Kartellgesetz

Die zweite Kartellgesetz-Revision ist bereit fürs Parlament. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Botschaft verabschiedet. Mit den Gesetzesänderungen sollen schädliche Wettbewerbsabsprachen leichter bekämpft werden können.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann zum Kartellgesetz.

Bild: Keystone

Bern. – «Gewinne müssen mittels Innovation und nicht mittels Marktabsprachen erzielt werden», sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Mittwoch vor den Medien zu der seit 2005 vorbereiteten Gesetzesrevision.

Er erhofft sich von der Revision auch Impulse für den Kampf gegen negative Auswirkungen des starken Frankens auf die Schweizer Wirtschaft. Mit den neuen Regeln soll es leichter werden, Importeure zur Weitergabe ihrer währungsbedingten Einkaufsvorteile zu bewegen.

Der Bundesrat schlägt mit der Gesetzesrevision einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor. Das heute bestehende Verbot horizontaler Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikaler Preisbindungen und Gebietsabschottungen soll künftig an die Form der Absprachen und nicht mehr an deren wirtschaftliche Auswirkungen geknüpft sein.

Heute muss die Wettbewerbskommission (WEKO) beweisen, dass eine solche Absprache erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat. Diesen Beweis soll sie nicht mehr antreten müssen. Sie soll nur noch beweisen, dass eine verbotene Abrede vorliegt.

Sofern es sich um Absprachen handelt, die volkswirtschaftlich effizient sind, sollen die betroffenen Firmen aber Rechtfertigungsgründe geltend machen können. Dies etwa dann, wenn die Wettbewerbsabrede notwendig ist, um die Herstellungs- oder Vertriebskosten zu senken.

Gerechtfertigt sollen die Abreden auch sein, wenn sie dazu dienen, Produkte oder Produktionsverfahren zu verbessern, die Forschung oder die Verbreitung von technischem oder beruflichem Wissen zu fördern oder die Ressourcen rationeller zu nutzen. Welche Sachverhalte im Detail als Effizienzgrund akzeptiert werden, wird erst auf Verordnungsstufe geklärt.

Grundsätzlich soll es an den betroffenen Firmen sein, zu beweisen, dass ihre Wettbewerbsabreden gerechtfertigt sind. Kann die volkswirtschaftliche Effizienz nicht klar bejaht werden, soll eine Abrede verboten bleiben.

Die Umkehr der Beweislast war in der Vernehmlassung setens der Wirtschaft auf scharfe Kritik gestossen. Dennoch hält der Bundesrat daran fest. Es sei im eigenen Interesse der Unternehmen, aktiv zur Klärung der Frage beizutragen, ob ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, begründet die Regierung den Entscheid in der Botschaft. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 22.02.2012, 20:52 Uhr
  • Webcode: 1361770

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