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Bundesrat hält an Abschaffung der bedingten Geldstrafen fest

Die Pläne des Bundesrats, die 2007 eingeführten bedingten Geldstrafen abzuschaffen und die kurzen Freiheitsstrafen wieder einzuführen, sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Bundesrat hält deshalb an diesen Vorschlägen fest, die er nächstes Jahr ins Parlament bringen will.

Südostschweiz
12.10.11 - 16:14 Uhr

Bern. – Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte, beauftragte der Bundesrat Justizministerin Simonetta Sommaruga, bis Ende März 2012 die Botschaft für die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches auszuarbeiten,

Erklärtes Ziel der Revision ist es, die Akzeptanz und das Vertrauen in das Strafrecht wieder herzustellen. Nach Ansicht des Bundesrats ist das Vertrauen der Bevölkerung in das Strafrecht vor allem wegen der bedingten Geldstrafe angeschlagen. Breite Kreise empfänden diese nicht als Bestrafung, hiesst es in der Mitteilung. Damit das Strafrecht wirksam sei, müssten die Menschen an die Wirkung einer Strafe glauben.

Aus diesem Grund habe der Bundesrat vorgeschlagen, die bedingte Geldstrafe aufzugeben und wieder kurze Freiheitsstrafen einzuführen. Gleichzeitig schlug der Bundesrat vor, die sogenannte elektronische Fussfessel einzuführen, um den Vollzug von Freiheitsstrafen zwischen einem und sechs Monaten ausserhalb von Gefängnissen und Anstalten zu ermöglichen.

Diese Vorschläge sind in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt worden. Deshalb will sie der Bundesrat noch im ersten Quartal 2012 dem Parlament zuführen.

Wie das EJPD in den Medienunterlagen nun schreibt, wird die Evaluation des neuen Strafrechts Mitte 2012 abgeschlossen. Das Parlament könne damit die Ergebnisse in die Beratungen einfliessen lassen. (sda)

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