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Bundesrat beharrt auf geplantem Sparprogramm

Der Bundesrat will am geplanten Sparprogramm festhalten, obwohl dieses im Parlament gescheitert ist. Er hat zwar den Auftrag erfüllt und andere Szenarien vorgelegt, beantragt dem Parlament aber, diese nicht umzusetzen. Stattdessen soll es das alte Sparprogramm beraten.

Südostschweiz
19.09.14 - 18:58 Uhr

Bern. – Der Ständerat hätte von Anfang an über die einzelnen Massnahmen das Sparprogramms beraten wollen. Der Nationalrat wies das «Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014» (KAP) aber im vergangenen Dezember an den Bundesrat zurück.

Für die Rückweisung stimmte eine Allianz aus SVP, SP und Grünen. Der Rechten gingen die Massnahmen zu wenig weit, der Linken zu weit. Der Auftrag an den Bundesrat war entsprechend widersprüchlich.

Personal entlassen oder Steuern erhöhen

Der Bundesrat sollte mindestens zwei neue Szenarien vorlegen. Einerseits sollte er aufzeigen, wie das Ausgabenwachstum auf das effektive Wirtschaftswachstum beschränkt und die über Personalkredite finanzierten Personalausgaben auf 3 Milliarden Franken gekürzt werden könnten. Dies wünschte die SVP.

Andererseits sollte der Bundesrat aufzeigen, wie die Ziele mit Steuererhöhungen oder dem Verzicht auf geplante Steuersenkungen erreicht werden könnten. Dieser Teil des Auftrags stammte von SP und Grünen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte schon damals gesagt, der Auftrag sei «absolut nicht zielführend». Das Finanzdepartement hat die Szenarien nun ausgearbeitet, an der Einschätzung hat dies jedoch nichts geändert.

Kapitalgewinnsteuer geplant

Eine Erhöhung der Steuereinnahmen sei das falsche Instrument für eine Haushaltsanierung, schreibt der Bundesrat in der Zusatzbotschaft ans Parlament. Zum einen seien Steuerreformen oft komplex und zeitintensiv, so dass sie nicht kurzfristig wirkten. Zum anderen seien bereits Steuererhöhungen vorgesehen.

Bei der Unternehmenssteherreform III, die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag präsentiert, ist die Gegenfinanzierung Bestandteil der Reform. Der Bundesrat will eine Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften einführen und die Zahl der Steuerinspektoren erhöhen, wie er in der KAP-Zusatzbotschaft erwähnt. Dass die Kapitalgewinnsteuer Teil der Vorlage sein würde, war bereits im Vorfeld bestätigt worden.

Die Unternehmenssteuerreform III und andere hängige Steuerreformen könnten nach Angaben des Bundesrates zu Mindereinnahmen von bis zu 5 Milliarden Franken führen, die kompensiert werden müssen.

Erheblicher Leistungsabbau

Auch der Vorschlag der SVP kommt für den Bundesrat aber nicht in Frage. Für die Kürzung der Personalausgaben im gewünschten Umfang wären tiefgreifende Aufgabenverzichte und ein erheblicher Leistungsabbau notwendig, hält er fest. Die Aufgabenerfüllung des Bundes wäre in verschiedenen Bereichen gefährdet. Alle dazu erarbeiteten Varianten seien «nicht verantwortbar».

Der Personalaufwand des Bundes beträgt heute rund 5,5 Milliarden, davon 4,3 Milliarden Personalbezüge. Die von Seiten der SVP geforderte Kürzung bezieht sich allerdings nur auf diejenigen Bezüge, die zulasten von Personalkrediten gehen. Zum Zeitpunkt des Auftrags waren dies 3,25 Milliarden Franken, wie der Bundesrat schreibt.

Er interpretiert die Vorgabe in der Folge so, dass rund 300 Millionen eingespart werden müssten. Dies entspräche rund 2000 Stellen, schreibt der Bundesrat. Zur Umsetzung bräuchte es zum einen Gesetzesänderungen, zum anderen müssten Kündigungsfristen eingehalten werden. Damit könnte der Bundeshaushalt auch auf diese Weise nicht kurzfristig entlastet werden. (sda)

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