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Bundesanwaltschaft findet keinen Hinweis auf ein Leck

Die Bundesanwaltschaft hat keine Anzeichen gefunden, dass jemand in ihren Reihen vom Ex-Diplomaten und Kasachstan-Lobbyisten Thomas Borer um Informationen über eines ihrer Verfahren angegangen wurde. Wegen des Medienechos leitet sie die Sache aber an die Aufsichtsbehörde weiter.

Südostschweiz
31.01.15 - 16:53 Uhr

Bern. – Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft soll in dem Fall weiter befinden, bestätigte die Bundesanwaltschaft (BA) eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom Samstag. Die Aufsicht habe zu entscheiden, ob gegebenenfalls eine externe oder interne Person mit weiteren Ermittlungen betraut werden soll.

Würde die BA selbst einen solchen Entscheid fällen, könnte der Eindruck von Befangenheit aufkommen, hiess es weiter. Die BA hatte interne Abklärungen vorgenommen und deren Ergebnis am Freitagabend an den Präsidenten ihrer Aufsicht weitergeleitet.

Lobbyist für autoritäres Regime

Die «NZZ» hatte am 21. Januar berichtet, der Schweizer Ex-Diplomat Borer habe der kasachischen Regierung vertrauliche Informationen aus der BA in Aussicht gestellt. Die BA nahm daraufhin die Abklärungen an die Hand.

Borer vertritt in der Schweiz die Interessen der autoritären kasachischen Regierung. Seine Tätigkeit beschrieb der ehemalige Schweizer Botschafter in Berlin im Interview mit der «Basler Zeitung» als Beratermandat für das kasachische Justizministerium.

Er berate die Regierungsstelle bei der Zusammenarbeit mit Schweizer Behörden bei Strafverfahren gegen Persönlichkeiten, «die Kasachstan um Milliarden betrogen haben und Teile dieser Gelder in der Schweiz gewaschen haben».

Borer wies den Vorwurf zurück, er habe dabei einen BA-Mitarbeiter zu einer Amtsgeheimnisverletzung angestiftet. Er habe sich immer an die Gesetze gehalten. Die Abklärungen der BA begrüsste er.

Verfahren gegen Ex-Minister in der Schweiz

Am 23. Januar wurde bekannt, dass Kasachstan auf die Auslieferung seines früheren Ministers Viktor Khrapounov verzichtet. Stattdessen wählte die kasachische Generalstaatsanwaltschaft den Weg der stellvertretenden Strafverfolgung. Damit liegt der Ball bei den Schweizer Behörden.

Das zentralasiatische Land hatte 2012 ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz gestellt. Die dortigen Behörden verdächtigen das in Genf wohnhafte Ehepaar Khrapounov, sich unrechtmässig bereichert zu haben, als Khrapounov in der Regierung von Langzeitpräsident Nursultan Nasarbajew einen Ministerposten bekleidete.

Auf das Gesuch hin leitete die Genfer Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Geldwäscherei ein.

Die Familie Khrapounov hatte die Anschuldigungen bereits früher zurückgewiesen. Sie vermutet hinter dem Vorgehen der kasachischen Behörden ein politisches Motiv. Die kasachische Justiz werde von Nasarbajew kontrolliert, der die Republik seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 autoritär regiert. (sda)

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