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Bürgerliche Politiker kritisieren Kantone wegen Spitalplanung

Anfang 2012 tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Bürgerliche Politiker werfen den Kantonen vor, die Umsetzung dieser Gesetzesrevision - die zu mehr Wettbewerb im Spitalwesen führen soll - zu sabotieren. GDK-Präsident Pierre-Yves Maillard weist die Kritik zurück.

Südostschweiz
28.01.11 - 18:22 Uhr

Bern. – Mit der neuen Spitalfinanzierung hat das Parlament laut CVP-Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel (AG) das Ziel verfolgt, dank mehr Transparenz bei Preis und Qualität sowie der freien Spitalwahl für mehr Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Spitälern zu sorgen.

Dazu müssen die Kantone Anfang 2012 die so genannten diagnosebasierten Fallpauschalen einführen. Sie müssen auch festlegen, mit welchen Spitälern sie eine Leistungsvereinbarung abschliessen und welche Spitäler damit Anspruch auf Abgeltung der Leistungen haben.

Wie SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi (ZH) am Freitag vor den Medien in Bern sagte, unterlaufen die Kantone bei der Erstellung dieser Spitallisten den Willen des Gesetzgebers. Sie legten ihre Listen bereits auf Anfang 2012 fest, obwohl sie dazu bis 2015 Zeit hätten.

Mit der dreijährigen Frist habe der Gesetzgeber sicherstellen wollen, dass die Spitalplanung nach volkswirtschaftlichen und nicht nach politischen Kriterien erfolge, sagte Bortoluzzi. Die dazu nötigen Grundlagen seien zurzeit noch nicht vorhanden. Denn das notwendige Instrument, die diagnosebasierte Fallpauschale (DRG), wird erst auf Anfang 2012 eingeführt.

Abhilfe versprechen sich Bortoluzzi, Humbel und auch Pierre Triponez (FDP/BE) von einer Task-Force unter der Leitung des Bundes. Der Bund soll dabei in Zusammenarbeit mit den Kantonen für eine korrekte Umsetzung des Gesetzes sorgen.

Er stehe Gesprächen mit dem Bund offen gegenüber, sagte der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Pierre-Yves Maillard (SP/VD), auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Eine Task-Force sei dabei nicht von Nutzen.

Gleichzeitig wies er die Kritik vollumfänglich zurück. Hinter Toni Bortoluzzis Vorwürfen stehe die Frage, ob die Kantone als Gegenleistung für die Finanzierung von 55 Prozent der Spitalkosten den Spitälern gewisse Vorschriften machen dürften oder nicht.

Verschiedene Rechtsgutachten bestätigten, dass es rechtens sei, wenn die Kantone den Spitälern zum Beispiel vorschreiben würden, sich an die Personalvorschriften der öffentlichen Hand zu halten. (sda)

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