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Bündner Regierung mit Vorbehalt für neue Unternehmenssteuer

Die Bündner Regierung begrüsst die Grundzüge der geplanten Unternehmenssteuerreform III des Bundes. Abgelehnt wird die vorgesehene Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften.

Südostschweiz
29.01.15 - 11:58 Uhr

Chur. – Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass die für das Jahr 2019 geplante Unternehmenssteuerreform III (USR III) nötig ist. Von ihrem Erfolg hängt die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts ab.

Die bisherigen, besonderen kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften müssen abgeschafft werden, da diese international nicht mehr akzeptiert werden. Dies hält die Regierung in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) in einer Vernehmlassung gegenüber dem Bund fest.

Massnahmen begrüsst

Die Bündner Regierung begrüsst Massnahmen wie die Einführung einer Lizenzbox, die Anpassungen bei der Kapitalsteuer und die Übergangsregelung zur Aufdeckung stiller Reserven. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften hingegen lehnt die Regierung ab. 

Die Kantone werden durch die Reform sehr unterschiedlich betroffen. Graubünden trifft die Reform in einem ersten Schritt vor allem indirekt, da die USR III Auswirkungen auf den Finanzausgleich des Bundes und den interkantonalen Steuerwettbewerb hat. Es ist aus Sicht der Bündner Regierung überaus wichtig, dass die geplanten Massnahmen zur Abfederung dieser indirekten Auswirkungen von Anfang an gesetzlich verankert werden. (so)

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