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Bündner Regierung erklärt Fremdspracheninitiative für ungültig

Die Bündner Regierung erklärt die kantonale Fremdspracheninitiative, die nur noch eine Fremdsprache in der Primarschule verlangt, für ungültig. Die Initiative verletze Bundesrecht, die Kantonsverfassung und benachteilige romanisch- und italienischsprachige Primarschülerinnen und Primarschüler.

Südostschweiz
18.12.14 - 11:16 Uhr

Chur. – Die am 27. November 2013 mit 3709 gültigen Unterschriften in Form einer allgemeinen Anregung eingereichte Fremdspracheninitiative verlangt eine Teilrevision des kantonalen Schulgesetzes. Das Schulgesetz soll so abgeändert und ausgestaltet werden, dass in der Primarschule nur noch eine Fremdsprache obligatorisch ist. Je nach Sprachregion soll dies Deutsch oder Englisch sein.

Der Grosse Rat ist gemäss Kantonsverfassung dazu verpflichtet, die Rechtmässigkeit von Volksinitiativen zu prüfen und diese gegebenenfalls für ungültig zu erklären. Ungültig ist eine Initiative unter anderem dann, wenn sie in offensichtlichem Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht.

Rechtsgutachten erstellen lassen

Um diese Frage bei der Fremdspracheninitiative zu klären, hat das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement ein verwaltungsexternes Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses Rechtsgutachten wurde von Bernhard Ehrenzeller, Universität St. Gallen, verfasst. Der Rechtsgutachter hatte alle Fragen betreffend die Gültigkeit der Fremdspracheninitiative juristisch zu prüfen.

Die Fremdspracheninitiative steht laut dem Rechtsgutachten in offensichtlichem Widerspruch zu den Bestimmungen der Bundesverfassung sowie der Kantonsverfassung. Die Regierung teilt diese Auffassung des Rechtsgutachters und beantragt dem Grossen Rat, die Fremdspracheninitiative für ungültig zu erklären. (so)

Ausführliche Informationen hier.

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