Bündner erhalten für tiefere Steuer noch Geld vom Staat

Weniger bezahlen und noch Geld erhalten: Die Bündner Steuergesetzrevision machts möglich – unbeabsichtigt.

Positive Auswirkungen für einige Bündner durch die Steurgesetzrevision.

Bild: Nadja Simmen

Chur. – Vor allem die Eltern von Kindern, die ihre Ausbildung auswärts absolvieren, dürften sich die Hände gerieben haben: Dank der im Jahr 2011 in Kraft getretenen Steuergesetzrevision konnten sie markant höhere Beträge abziehen und mussten weniger Steuern bezahlen.

Zumindest für einen Teil der Betroffenen hatte die Revision aber noch einen Nebeneffekt: Weil durch die Abzüge ihr steuerbares Einkommen rechnerisch gesunken war, profitierten sie von der individuellen Verbilligung für Krankenkassenprämien. Wieviele Personen im Kanton in den Genuss eines zusätzlichen Zustupfs aus der Kantonskasse kommen, lässt sich laut Carl Hassler, Direktor der kantonalen Sozialversicherungsanstalt, nicht genau beziffern. «Ein Teil der gestiegenen Kosten für die Verbilligung und der höheren Zahl von Bezügern hängt mit den steigenden Prämien zusammen», sagt auch Rudolf Leuthold, Vorsteher des Gesundheitsamts Graubünden.

Hassler bestätigt aber, dass ein Teil der Bündner Steuerzahler in den Genuss des Doppeleffekts gekommen sind. Dieser ist auch Finanzdirektorin und Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner bekannt. Die Regierung habe deshalb beschlossen, alle Sozialbeiträge auf solche Effekte hin zu überprüfen. (obe) 

  • Quelle: suedostschweiz.ch
  • Datum: 18.08.2012, 20:00 Uhr
  • Webcode: 2596794
 

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