Blocher zieht Immunitätsverfahren in Zweifel

SVP-Nationalrat Christoph Blocher wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Aufhebung seiner Immunität. Seiner Meinung nach hat die Immunitätskommission des Nationalrats am Donnerstag abschliessend entschieden.

Christoph Blocher wehrt sich (Archiv).

Bild: Keystone

Bern. – Dies schreibt Blocher in einem Brief an Anne Seydoux (CVP/JU), Präsidentin der ständerätlichen Rechtskommission. Über das Ermächtigungsverfahren dürfe die Rechtskommission darum nicht mehr entscheiden, heisst es in dem Schreiben, das Blocher auf seiner Website aufgeschaltet hat.

Hintergrund sind unterschiedliche juristische Auffassungen über das Verfahren zur Aufhebung der Immunität. Das Parlamentsgesetz legt fest, dass ein Differenzbereinigungsverfahren stattfindet, wenn sich die zuständigen Kommissionen in einer ersten Runde nicht einig werden.

Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte entschieden, dass Blocher vor der Vereidigung am 5. Dezember 2012 nicht Parlamentarier war und sich darum nicht auf die Immunität berufen kann. Die Handlungen danach sieht sie von der Immunität erfasst. Die Kommission entschied aber, diese nicht aufzuheben.

Die Rechtskommission des Ständerats dagegen verneinte, dass die fraglichen Handlungen überhaupt einen unmittelbaren Zusammenhang mit Blochers amtlicher Stellung oder Tätigkeit haben. Sie trat auf das Geschäft gar nicht erst ein.

Nach Auffassung der Parlamentsdienste der beiden Kommissionen kann die Immunitätskommission aus diesem Grund keinen materiellen Entscheid fällen. Ihre Ablehnung, die Immunität Blochers für die Handlung zum späteren Zeitpunkt aufzuheben, kann darum nicht endgültig sein.

Folglich ist wieder die Kommission des Ständerats am Zug, die am Montag erneut tagt. Ihr zweites Nichteintreten wäre endgültig. Ein Strafverfahren gegen Blocher wegen Verletzung des Bankgeheimnisses könnte über den ganzen fraglichen Zeitraum geführt werden.

Dagegen setzt sich Blocher mit dem Schreiben zur Wehr. Seiner Meinung nach dürfen die Kommissionen gar nicht zwei verschiedene Zeiträume unterscheiden, weil die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr Gesuch nicht so formuliert hat.

Daraus leitet Blocher ab, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft definitiv abgewiesen ist. Weil die Kommissionen nicht übereinstimmend entschieden hätten, geniesse er nun volle Immunität.

Rechtskommission-Präsidentin Seydoux war am Freitagabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Über die Auslegung entscheiden die beiden Kommissionen selbständig und endgültig. Blocher war von den Kommissionen angehört worden, hat in dem Verfahren aber kein Beschwerderecht. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 08.06.2012, 18:00 Uhr
  • Webcode: 2326556
 

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