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Bezahlter Sex mit unter 18-Jährigen strafbar

Der Nationalrat stellt Sex mit minderjährigen Prostituierten unter Strafe. Freier sollen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Wie zuvor bereits der Ständerat hat er am Montag entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch gutgeheissen.

Südostschweiz
10.09.13 - 12:38 Uhr

Bern. – Heute macht sich ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist. Mit der Änderung des Strafgesetzbuches will der Bundesrat die Lanzarote-Konvention umsetzen.

Die Schweiz hatte die Konvention im Juni 2010 unterzeichnet. Sie erfüllt die meisten Anforderungen, muss für den Beitritt zum Abkommen aber unter anderem dafür sorgen, dass Freier von minderjährigen Prostituierten bestraft werden können.

Mit der Änderung des Strafgesetzes ist neu auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar. Zuhälter, Betreiber von Bordellen oder Escort-Services müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Neu ist auch der blosse Konsum - und nicht wie heute nur der Besitz - von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt.

SVP-Anträge scheitern

Der Nationalrat stimmt der Vorlage ohne eine Gegenstimme zu. Mit einer kleinen Differenz geht diese aber noch einmal zurück in den Ständerat.

Die SVP scheiterte mit einer Reihe von Anträgen, die höhere Freiheitsstrafen zum Ziel hatten. So wollte die Partei das maximale Strafmass für sexuelle Handlungen mit minderjährigen Prostituierten bei fünf statt bei drei Jahren festlegen. «Die Massnahmen sind sinnvoll, aber nur wenn die Strafen hart ausfallen», sagte Natalie Rickli (ZH).

Unterstützung erhielt die SVP einzig vonseiten der BDP-Fraktion. Auch die weiteren vorgeschlagenen Verschärfungen gegenüber der Vorlage des Bundesrats - etwa beim Vertrieb von Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben - blieben chancenlos.

Sommaruga: Verhältnismässigkeit wahren

Die Sprecher der anderen Fraktionen warnten davor, einzelne Straftatbestände herauszupicken. Diesen Bedenken schloss sich auch Justizministerin Simonetta Sommaruga an. Die Forderung nach härteren Strafen laufe der vom Bundesrat angestrebten Harmonisierung des Strafrahmens im Strafgesetzbuch zuwider.

Ausserdem wäre die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben, so Sommaruga. Der maximale Strafrahmen bei einer Kindstötung durch die Mutter unmittelbar nach der Geburt liege bei drei Jahren, sagte die Justizministerin. Es könne deshalb nicht sein, dass Sex mit minderjährigen Prostituierten mit bis zu fünf Jahren bestraft werde.

Grooming separat regeln

Die Lanzarote-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten ausserdem, das Ansprechen von Unmündigen zu sexuellen Zwecken über das Internet - das sogenannte Grooming - unter Strafe zu stellen. Der Bundesrat will aber keinen neuen Artikel im Strafgesetzbuch. Laut dem Bundesgericht ist Grooming schon nach geltendem Recht strafbar.

Die Rechtskommission des Nationalrats will aber trotzdem abklären, ob im geltenden Recht Lücken geschlossen werden müssen. Sie hat zu diesem Zweck eine Parlamentarische Initiative eingereicht. «So kann die Lanzarote-Konvention in Kraft treten und die Kommission erhält gleichzeitig Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen», sagte Viola Amherd (CVP/VS). (sda)

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