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Bezahlter Sex mit Minderjährigen ist ab Juli strafbar

Freier von Prostituierten unter 18 Jahren und Konsumenten von Kinderpornografie riskieren ab dem 1. Juli eine Strafe. Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen des Strafgesetzbuches auf dieses Datum in Kraft gesetzt.

Südostschweiz
07.03.14 - 15:25 Uhr

Bern. – Heute machen sich Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- und 17-Jährigen sind nicht strafbar.

Künftig drohen Freiern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen. Die Prostituierten selbst bleiben straflos.

Konsum von Kinderpornografie verboten

Neu ist zudem auch der blosse Konsum von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt. Tätern drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt.

Hohe Strafen für Zuhälter

Neu wird ferner die Förderung der Prostitution Minderjähriger unter Strafe gestellt. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.

Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.

Mehr Schutz vor sexueller Ausbeutung

Mit den neuen Bestimmung, die das Parlament im Herbst gutgeheissen hatte, soll der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch verbessert werden.

Die Schweiz kann nun auch der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt für die Schweiz ebenfalls am 1. Juli in Kraft, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Mitteilung schreibt. (sda)

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