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Besserer Schutz für Frauen in der Schweiz

Frauen sollen in der Schweiz besser vor Gewalt geschützt werden. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Schweiz die Konvention des Europarates zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen in Kürze unterzeichnet. Das letzte Wort zur Ratifizierung hat aber das Parlament.

Südostschweiz
03.07.13 - 13:52 Uhr

Bern. – An seiner Sitzung am Mittwoch hiess der Bundesrat die Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gut. Es handle sich um das erste internationale Abkommen dieser Richtung, schrieb dazu das Bundesamt für Justiz (BJ).

Verschiedene Formen von Gewalt, unter denen namentlich Frauen leiden, werden gemäss dem Abkommen für strafbar erklärt, darunter physische und psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat und die Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Offene Punkte

Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention müssten einzelne Punkte in der Gesetzgebung auf Bundesebene und in den Kantonen noch vertieft geprüft werden, schreibt das BJ. Dazu gehören namentlich die Strafbarkeit von Personen, die einen Mann oder eine Frau zum Zweck einer erzwungenen Heirat ins Ausland locken oder die Strafbarkeit für Gehilfenschaft bei Tätlichkeiten gegen Frauen.

In zahlreichen anderen Punkten sind die Gesetzesbestimmungen jedoch laut BJ weitgehend vorhanden. Seit vergangenem Montag (1. Juli) ist zum Beispiel das Gesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft. Eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die unter Zwang geschlossen wurde, muss demnach von Amtes wegen für ungültig erklärt werden.

Das Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Wer Frauen oder Mädchen beschneidet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschneidung in der Schweiz oder im Ausland vorgenommen wurde.

Auch Prävention und Opferschutz werden in der Konvention geregelt: Diese schreibt unter anderem genügend Frauenhäuser vor sowie Behandlungsprogramme für Täter, Kontakt- und Näherungsverbote, genügend lange Verjährungsfristen sowie eine eigenständige Regelung des Aufenthaltes für Opfer im Asyl- und im Migrationsbereich.

Beim Stalking gehe das Schweizer Recht über die Vorgaben der Konvention hinaus, schreibt das BJ.

Parlament hat letztes Wort

Die Europarats-Konvention zum Schutz der Frauen vor Gewalt wurde an einem Aussenministertreffen der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates 2011 in Istanbul unterzeichnet. Zunächst unterschrieben 13 Staaten das Dokument.

Der Bundesrat entschied nun, die Istanbul-Konvention in Kürze zu unterzeichnen. Zur Ratifizierung hat aber das Parlament das letzte Wort. Einen Zeitplan für die Vernehmlassung und die Vorlage der Botschaft gibt es noch nicht. (sda)

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