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Beleidigung: Le Pen muss Geldstrafe bezahlen

Wegen einer Roma-feindlichen Äusserung ist der Gründer des rechtsextremen französischen Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag eine in erster Instanz verhängte Geldstrafe von 5000 Euro gegen den 86-Jährigen.

Südostschweiz
20.11.14 - 16:08 Uhr

Paris. – Seine Anwälte kündigten umgehend an, gegen die Verurteilung in Revision zu gehen.

Le Pen hatte im September 2012 bei einem FN-Treffen Sinti und Roma bezichtigt, von Natur aus Diebe zu sein. Dabei verwendete der Ehrenpräsident der FN ein Wortspiel: Roma würden «wie Vögel von Natur aus fliegen» - das französische Wort «voler» bedeutet sowohl «fliegen» als auch «stehlen».

Wegen der öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit wurde Le Pen deswegen im Dezember 2013 in einem ersten Prozess zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte nun die Geldstrafe.

Der Straftatbestand wurde aber in Beihilfe zur Beleidigung abgewandelt. Denn das Video mit Le Pens Äusserungen war auf der Internetseite der FN veröffentlicht worden, und nach französischem Recht sind die Betreiber von Internetseiten für deren Inhalt hauptverantwortlich. Le Pen hatte der Veröffentlichung des Videos nach Angaben seines Anwalts nicht zugestimmt.

Le Pen, dessen Tochter Marine inzwischen an der Spitze der FN steht, ist wiederholt wegen rassistischer und antisemitischer Beleidigungen sowie verharmlosender Äusserungen zum Holocaust verurteilt worden. So bezeichnete der französische Rechtsaussen die Gaskammern in den NS-Konzentrationslagern als «Detail der Geschichte». (sda)

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