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Beim Thema Beschneidung gibt eine Uzner Juristin den Ton an

Südostschweiz
04.03.15 - 21:57 Uhr

Uznach. – Ein Stückchen Haut bewegt derzeit Juristen, Mediziner und Politiker. Am Freitag gab das Kinderspital Zürich bekannt, ab sofort wieder Beschneidungen an Knaben durchzuführen. Dies, nachdem ein Urteil eines deutschen Gerichts zu einem Moratorium am Kinderspital geführt hatte.

Strafbar, aber geduldet

In der Schweiz existiert nahezu keine Fachliteratur zu den rechtlichen Aspekten bei der männlichen Beschneidung. Eine Ausnahme ist die Masterarbeit der Uzner Staatsanwältin Beatrice Giger. Die Juristin wertet die Beschneidung von Knaben im Kindesalter als eine einfache Körperverletzung, falls es keine medizinischen Gründe für den Eingriff gibt.

Bei der rechtlichen Einschätzung der Beschneidung stützt sich das Kinderspital auf einen Fachartikel, den Giger im Februar veröffentlicht hat. Die Juristin glaubt, dass die Beschneidung von Knaben im Kindesalter bald verboten sein wird. (mal)

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