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Aussagen über Kirchensteuern spaltet die Generalvikare

Im Bistum Chur herrschen unter Generalvikaren in Sachen Kirchensteuern völlig unterschiedliche Meinungen vor. Der Churer Generalvikar Martin Grichting provozierte mit Aussagen in der Sonntagspresse den Einspruch des Zürcher Generalvikars Josef Annen.

Südostschweiz
21.02.11 - 16:08 Uhr

Chur. – Martin Grichting, Generalvikar im Bistum Chur, verbreitete via «SonntagsBlick», die Kirchensteuern gehörten abgeschafft. Durch die Kirchgemeinden und Kantonalkirchen sei so etwas wie ein zweiter Machtpol entstanden. Das sei eine Verletzung der Religionsfreiheit und stehe im Gegensatz zum Wesen der Kirche, wo es nur eine Leitung und einen Chef gebe.

In der Meinung Grichtings, der bis letzte Woche als möglicher zweiter Weihbischof im Bistum Chur galt, sollte sich die katholische Kirche allenfalls durch eine so genannte Mandatssteuer und Spenden finanzieren.

Keine Diskussion ohne die anderen

Als Generalvikar von Zürich/Glarus distanziere er sich entschieden von den Äusserungen des Churer Generalvikars, liess Josef Annen heute in einer Mitteilung verlauten. Im Kanton Zürich sei das staatskirchenrechtliche System von den Katholiken so gewollt. Im Rahmen des neuen Kirchengesetzes sei das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung bestätigt worden.

Laut Annen beträfe die Abschaffung der Kirchensteuern nicht nur Katholiken, sondern ebenso die anderen christlichen Konfessionen und weitere Religionsgemeinschaften. Es gehe nicht an, dass «wir Katholiken diese Diskussion in aller Öffentlichkeit führen, ohne mit den anderen Kirchen- und Religionsgemeinschaften im Gespräch zu sein», so Annen.

Differenzen zwischen Religionsfreiheit und Pragmatismus

Bischofssprecher Giuseppe Gracia sagte auf Anfrage, in den Aussagen der Generalvikare widerspiegelten sich grundsätzliche Differenzen zwischen voller Religionsfreiheit und reinem Pragmatismus. Diözesanbischof Vitus Huonder selber sei offen für Reformen, weil er deren Notwendigkeit sehe. (sda)

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