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Anwälte des Bieler Gymnasiasten legen Rekurs ein

Die Anwälte des Bieler Gymnasiasten, der in Kenia festgehalten wird, haben beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Rekurs gegen dessen befristetes Einreiseverbot in die Schweiz eingelegt. Dem gebürtigen Jordanier werden Verbindungen zu terroristischen Milizen in Somalia nachgesagt.

Südostschweiz
13.07.12 - 19:29 Uhr

Bern. – Loïc Parein, der den Jordanier gemeinsam mit Stefan Disch verteidigt, gab gegenüber der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage das Einlegen des Rekurses bekannt. Sein Mandant habe vor dem Entscheid des Bundesamts für Polizei (fedpol) weder Einsicht in das Dossier erhalten, noch sich dazu äussern können.

«Wir haben keinen Zugang zum Dossier und deshalb keine Möglichkeit, zu klären, ob die gegen ihn vorgelegten Beschuldigungen eine Rechtsgrundlage haben oder sich bloss auf Vermutungen stützen», sagte Parein weiter. Werde die Rechtsverletzung anerkannt, müsse das fedpol die Entscheidung annullieren.

Derzeit ist der junge Mann, der in der Schweiz Flüchtlingsstatus hat, als international anerkannter Flüchtling der Obhut des lokalen Büros des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) in Nairobi unterstellt.

Am 6. Juni war der 19-Jährige von einem Gericht in Nairobi wegen Verbindungen zur radikalislamischen Al-Schabaab-Miliz in Somalia angeklagt worden. Aus Mangel an Beweisen wurden in der Zwischenzeit jedoch alle Anklagepunkte ausser jenem der illegalen Einreise ins Land fallen gelassen.

Am 30. Juni - wenige Tage vor der Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung in Kenia - verhängte das fedpol auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ein befristetes Einreiseverbot gegen den Jordanier.

Dabei stützte sich das fedpol auf Erkenntnisse des NDB. Demnach habe es «klare Anzeichen» dafür gegeben, dass sich die betroffene Person in Somalia in Gebieten aufgehalten habe, in denen dschihadistische Gruppierungen in einem Konflikt aktiv seien.

Man wolle prüfen, inwiefern die Aktivitäten des Angeklagten die Schweiz beträfen, hatte es vom fedpol weiter geheissen. Dass der Angeklagte freigesprochen wurde, hatte indes nicht automatisch eine Einstellung der fedpol-Untersuchung zur Folge. (sda)

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