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Ärzte sollen der Polizei Gefährdungen melden

Im Kanton Schwyz sollen Ärzte und Krankenschwestern der Polizei melden müssen, wenn sie Hinweise auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft erhalten. Die Regierung möchte so die Prävention gegen häusliche Gewalt erleichtern.

Südostschweiz
01.09.14 - 13:45 Uhr

Schwyz. - Wie es in der am Montag publizierten Vernehmlassungsvorlage heisst, kam es im Kanton Schwyz zwischen 2009 und 2012 zu fünf vollendeten und sechs versuchten Tötungsdelikten, die unter die Kategorie häusliche Gewalt fallen. Jedes Jahr erhielten die Behörden fast jeden zweiten Tag Kenntnis von einer Straftat wegen häuslicher Gewalt.

Der Regierungsrat möchte, dass die Behörden vermehrt reagieren können, bevor Gewalt ausgeübt wird. Er schlägt deshalb einen neuen Passus im Gesundheitswesen vor. Personen, die einen bewilligungspflichtigen Gesundheitsberuf ausüben, sollen neu der Polizei melden müssen, wenn sie Wahrnehmungen, welche auf eine erhebliche Gewaltandrohung hindeuten, machen.

Schon heute muss das Fachpersonal im Gesundheitswesen melden, wenn es zu einem aussergewöhnlichen Todesfall kommt oder wenn Wahrnehmungen gemacht werden, die auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leibe und Leben, die öffentliche Gesundheit oder die Sittlichkeit schliessen lassen.

Weiter will der Regierungsrat mit der Gesetzesrevision die Grundlagen dafür schaffen, dass Kanton und Gemeinden Spitex und weitere ambulante Dienste verstärkt unterstützen können. Der Regierungsrat begründet dies damit, dass die Pflege betagter Menschen eine zunehmende Herausforderung darstelle. (sda)

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