Wie die Gemeinden Bauland flüssig machen können
Mit dem neuen Glarner Baugesetz sollen die Gemeinden Instrumente bekommen, um gegen das Horten von Bauland vorzugehen. Unter bestimmten Umständen können sie Flächen an sich ziehen
Mit dem neuen Glarner Baugesetz sollen die Gemeinden Instrumente bekommen, um gegen das Horten von Bauland vorzugehen. Unter bestimmten Umständen können sie Flächen an sich ziehen
Im neuen Glarner Baugesetz, über das die Landsgemeinde abstimmt, ist in zwei Artikeln vom «Kaufrecht» die Rede. Die beiden Passagen regeln Verschiedenes, das Motiv dahinter ist jedoch in beiden Fällen der Kampf gegen die Hortung von Bauland.
Es geht also darum, dass eingezontes Bauland nicht ewig brachliegt und so die Entwicklung der Gemeinde behindert. Der Bund verlangt in seinem Raumplanungsgesetz von den Kantonen, dass sie solche Massnahmen zur «Förderung der Verfügbarkeit von Bauland» treffen.
Diese Bestimmungen waren im Landrat hart umstritten. Am 7. Mai entscheidet die Landsgemeinde. (df)
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