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Bündner Regierung setzt sich für Militaristen ein

Wer dem Militär Geld schuldet, soll künftig mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen, indem ihm der Pass oder die ID entzogen werden kann. Die Bündner Regierung findet das eine schlechte Idee.

Südostschweiz
30.03.17 - 15:30 Uhr
Politik
Wer die RS absolviert, muss auch Märsche absolvieren, so wie Rekrutenschule der Churer Gebirgsinfanterie. Archivbild
Wer die RS absolviert, muss auch Märsche absolvieren, so wie Rekrutenschule der Churer Gebirgsinfanterie. Archivbild

Die Eidgenössische Finanzverwaltung will rund um die Wehrpflichtersatzabgabe einiges ändern. Machen wir ein Beispiel: Wer weder Militärdienst noch Zivildienst leistet, muss dem Bund Geld zahlen. Momentan sind es drei Prozent des steuerbaren Einkommens der direkten Bundessteuer oder aber mindestens 400 Franken jährlich.

Wer diese Abgabe zahlen muss, dies aber nicht tut, soll künftig mit harten Konsequenzen rechnen müssen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung fordert, dass in diesem Fall der Person kein neuer Pass oder ID ausgestellt werden soll oder diese sogar eingezogen werden können. Das bedeutet, dass diese Person dann nicht mehr das Land verlassen könnte.

Unverhältnismässige Strafe

Die Bündner Regierung ist gegen diesen Vorschlag, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Diese Massnahme sei unverhältnismässig. Zudem hätte sie einen unverhältnismässigen Verwaltungs- und Gerichtsaufwand zur Folge.

Regierung gegen Erhöhung der Mindestabgabe

Zudem soll die Mindestabgabe bei 400 Franken jährlich belassen werden. Personen, die weder Militär- noch Zivildienst leisten, sollen nicht mehr bezahlen müssen. Eine Erhöhung der Mindestabgabe um das Zweieinhalbfache sei nicht angebracht. Eine derartige Erhöhung würde vorab diejenigen Ersatzpflichtigen treffen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, teilt die Regierung mit. Die Idee, die Mindestabgabe von 400 Franken auf 1000 Franken jährlich zu erhöhen, stammt von einer Studiengruppe des Militärdepartements.

Die Bündner Regierung hat sich noch zu einem dritten Punkt geäussert. Sie begrüsst, dass die Ersatzabgabepflicht wegfallen soll, wenn die Rekrutenschule verschoben wird. Einfacher gesagt: Jemand, der die RS beispielsweise um ein oder zwei Jahre verschiebt, soll nicht gleich zur Kasse gebeten werden.

Neu soll am Ende der Dienstpflicht geschaut werden, wieviele Diensttage eine Person geleistet hat und erst dann soll eine Rechnung gestellt werden. Das ist natürlich nur der Fall, wenn eine Person weniger als die vorgeschriebenen Diensttage absolviert hat.

Heute erhalten Person zuvor einbezahlte Beiträge für verschobene Dienstzeiten erst zurück, wenn sie ihren Dienst vollständig absolviert haben.

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