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Lapsus: Bürgerversammlung Schmerikon steht auf der Kippe

Die Bürgerversammlung von Schmerikon muss eventuell verschoben werden. Grund: Die Stimmausweise wurden zu spät verschickt. Der Lapsus fiel einem Bürger an der Vorversammlung auf. Nun klärt die Gemeinde ab.

Südostschweiz
28.03.17 - 18:00 Uhr
Politik
Hände hoch, wer einen Stimmausweis bekam: Nicht alle Schmerkner haben fristgereicht ihre Ausweise erhalten. (Archivbild)
Hände hoch, wer einen Stimmausweis bekam: Nicht alle Schmerkner haben fristgereicht ihre Ausweise erhalten. (Archivbild)

Stimmausweise müssen spätestens acht Tage vor der Bürgerversammlung in den Briefkästen der Einwohner liegen. So schreibt es das Schmerkner Gemeindegesetz vor. Und die Bürgerversammlung ist am kommenden Montag, 3. April, angesetzt. Bei der Vorversammlung vom Montag meldete sich Anton Bischof zu Wort. Er monierte, er habe noch keinen Stimmausweis erhalten. Die Frist sei damit nicht eingehalten worden. Bischof wollte daher wissen, ob die Bürgerversammlung nun verschoben werde. Gemeindepräsident Félix Brunschwiler versprach, der Sache nachzugehen.

«Verschiebung brächte nichts»

Gestern betonte Brunschwiler auf Anfrage, die Nachforschungen seien am Laufen: «Wir haben bei der Post nachgefragt. Ein Teil der Stimmausweise wird erst heute in den Haushalten ankommen. Damit sind wir tatsächlich ein paar Tage zu spät dran.» Was das für die Bürgerversammlung heisst, konnte er gestern noch nicht sagen: «In solchen Fällen kontaktieren wir das kantonale Amt für Gemeinden. Der zuständige Rechtsberater war aber den ganzen Dienstag ausser Haus.»

Für Brunschwiler ist der Vorfall allerdings kein Grund, die Bürgerversammlung zu verschieben: «Aus Sicht des Gemeinderats handelt es sich dabei um eine reine Formalie.» Anders als beispielsweise bei einer Abstimmung hätten die Bürger mit dem Ausweis bis zur Bürgerversammlung nichts anfangen können: «Man könnte ja nicht früher abstimmen oder ins Lokal kommen.» Der Gemeindepräsident von Schmerikon geht davon aus, dass eine allfällige Verschiebung der Bürgerversammlung erst geprüft würde, falls jemand eine Beschwerde einlegt. (dgr)

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