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Stadtratrsreform: Kanton weist Bürger-Beschwerde ab

Umstrittene Stadtratsreform – der Kanton St. Gallen billigt das Vorgehen der Stadt Rapperswil-Jona. Peter Raetzo erstattete eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat.

Südostschweiz
24.03.17 - 16:36 Uhr
Politik
Bewilligt: Eine Beschwerde von Peter Raetzo wies der Kanton ab. (Archivbild)
Bewilligt: Eine Beschwerde von Peter Raetzo wies der Kanton ab. (Archivbild)

Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige von Peter Raetzo gegen den Stadtrat von Rapperswil-Jona abgewiesen. Dies teilte die Stadtkanzlei gestern Nachmittag mit. In seiner Anzeige machte der ehemalige Präsident der SP-Ortspartei eine Verletzung der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der «Behörden- und Verwaltungsorganisation (BVO) 2017» geltend.

Drei Räte führen alle Ressorts

Das Departement des Innern hält nun in seinem Entscheid fest, dass die neue Behörden- und Verwaltungsorganisation rechtmässig ist und die Geschäftsordnung der Stadt Rapperswil-Jona nicht verletzt wurde, wie es in der Mitteilung der Stadt heisst. Die Behörden- und Verwaltungsorganisation sieht vor, dass die von sieben auf fünf reduzierten Ressorts der Stadt Rapperswil-Jona allesamt von den drei vollamtlichen Stadträten geführt werden. Die vier nebenamtlichen Stadträte haben keine Ressortverantwortung mehr. Sie sollen sich in ihrer Tätigkeit «auf übergeordnete, strategische Fragestellungen» konzentrieren. Ähnlich einem Verwaltungsrat in einem privaten Unternehmen. Nach Ansicht des Stadtrats wird damit die Miliztauglichkeit der vier nebenamtlichen Stadtratsmandate erhöht. Die Pensen sind von 40 auf 25 Prozent reduziert worden.

Seit dem 1. Januar 2017 führt der neue Stadtpräsident Martin Stöckling neben dem angestammten Ressort «Präsidiales» zusätzlich das Ressort «Sicherheit». Stadtrat und Schulpräsident Thomas Rüegg führt die neu zusammengefassten Ressorts «Bildung, Familie» und «Gesellschaft, Alter». Bauchef Thomas Furrer steht dem ebenfalls neu zusammengefassten Ressort «Bau, Liegenschaften», vor.

Entscheid ist definitiv

Das Departement des Innern hat die Rechtmässigkeit dieser Behörden- und Verwaltungsorganisation nun bestätigt. Hanspeter Raetzo hatte mit Eingabe vom 1. November 2016 «Beschwerde gegen den Stadtrat Rapperswil-Jona wegen Verletzung der Gemeindeordnung» erhoben. Er machte geltend, dass für die per 1. Januar 2017 eingeführte Behörden- und Verwaltungsorganisation die Gemeindeordnung hätte angepasst werden müssen. Dazu wäre ein Beschluss der Bürgerschaft notwendig gewesen.

In seinem Entscheid hält das Departement dagegen fest, dass die Behörden- und Verwaltungsorganisation in die abschliessende Zuständigkeit des Stadtrats fällt und innerhalb der geltenden Gemeindeordnung zulässig ist. Der Entscheid des Kantons kann an keine höhere Instanz weitergezogen werden, wie Gabriela Maag, Leiterin des Rechtsdiensts beim Departement des Innern auf Anfrage der «Südostschweiz» erklärt. Er ist somit definitiv. (pb)

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