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Landrat setzt zum Endspurt an

Am Mittwoch behandelt der Landrat die beiden letzten Geschäfte für die diesjährige Landsgemeinde. 
Ein grosser Brocken ist das Baugesetz.

Südostschweiz
01.03.17 - 09:48 Uhr
Politik
Hier wird heute wieder diskutiert. Bild Daniel Fischli
Hier wird heute wieder diskutiert. Bild Daniel Fischli

Seit 8 Uhr geht es im Landratssaal in Glarus noch einmal um die Kantonalisierung des Schlichtungswesens und die Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Beide Vorlagen gehen in die zweite Lesung, bevor sie am ersten Maisonntag im Ring auf dem Zaunplatz beraten werden können.

Die Kantonalisierung des Schlichtungswesens war in der ersten Lesung leidenschaftlich umkämpft. Es geht um die Zusammenlegung der beiden kantonalen Schlichtungsstellen und der drei Vermittlerämter in den Gemeinden zu einer einzigen kantonalen Instanz. Vor allem das Verschwinden der Vermittler ist von der SVP, aber auch etwa vom Gemeindepräsidenten von Glarus Nord als Verlust von Bürgernähe beklagt worden. Im Rat setzten sich aber die Befürworter deutlich durch. Sie argumentierten, mit der Zusammenlegung steige die Qualität der Entscheide. Und dies wiederum entlaste die Gerichte, da weniger Streitfälle weitergezogen würden.

Umstrittenes Baugesetz

Noch stärker umkämpft waren die Änderungen des Raumentwicklungs- und Baugesetzes in der ersten Lesung. Es geht vor allem um die Frage, wann die sogenannte Mehrwertabgabe fällig ist und wie hoch sie angesetzt wird.

Die Mehrwertabgabe schuldet der Grundeigentümer der Gemeinde, wenn seine Parzelle durch eine Aufnahme in die Bauzone im Wert steigt. Die Frage, ob sie auch bei Umzonungen fällig werden soll, hat der Rat noch einmal in die vorberatende Kommission zurückgegeben. Diese beantragt jetzt, daran festzuhalten. Auch bei einer Umzonung könne eine Wertsteigerung auftreten, so eine Zweidrittelmehrheit der Kommission.

Ebenfalls noch einmal in die Kommission zurückgegangen ist der Gesetzesartikel über das Kaufrecht der Gemeinden für gehortetes Bauland. Hier schlägt die Kommission jetzt eine Variante vor, die den Bedenken Rechnung tragen soll. So werden vor allem Grundstücke ausgenommen, für welche ein Unternehmen einen voraussichtlichen Eigenbedarf anmeldet.

Finanzausgleich muss warten

Nicht mehr wie einmal vorgesehen an die diesjährige Landsgemeinde kommt der Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden. Der Landrat hat die Vorlage im November mit einer hauchdünnen Mehrheit an die Kommission zur Überarbeitung zurückgegeben. Dort ist man immer noch auf der Suche nach einem Zaubertrick: Glarus Süd soll unter die Arme gegriffen werden, ohne die beiden andern Gemeinden und den Kanton übermässig zu belasten. Darüber entscheiden wird voraussichtlich die Landsgemeinde 2018.

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