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Amden muss 215 000 Franken «zurückzahlen»

Drei Mitglieder der Ammler Gemeindebehörde befreiten sich selber von der Beitragspflicht der Sanierung einer Strasse, an welcher sie selber wohnen. Die «normalen» Bürger dagegen sollten zahlen. Sie wehrten sich erfolgreich. Jetzt soll eine entsprechende Schenkungsvorlage an die Urne kommen.

Südostschweiz
28.02.17 - 05:30 Uhr
Politik
r derAuslöser: Die Kreuzung Hinterbergstrasse/Hagstrasse wa Ursprung der Diskussionen. (Archivbild)
r derAuslöser: Die Kreuzung Hinterbergstrasse/Hagstrasse wa Ursprung der Diskussionen. (Archivbild)

Mitglieder des Gemeinderates Amden fällten 2015 einen unsensiblen Entscheid: Sie befreiten Anwohner der Hinterbergstrasse/Hagstrasse von den Beiträgen an eine Sanierung. Brisant: Von dem Entscheid profitierten drei Behördenmitglieder, die dort wohnen – der damalige Gemeindepräsident Urs Roth sowie die Gemeinderäte Toni Jöhl und Beat Gmür. Die Beteiligung für die Anwohner hätte 80 000 Franken betragen.

Es sollen alle zahlen – oder keiner

Der Entscheid löste einen Sturm der Entrüstung aus. Denn Anwohner der Durschlegistrasse erhielten am 23. Dezember 2015 saftige Rechnungen für die Strassensanierung. Sie hätten insgesamt 150 000 der Gesamtkosten von 750 000 Franken berappen müssen. Mehrere Anwohner der Durschlegistrasse wehrten sich gegen die Ungleichbehandlung.

An der folgenden Gemeindeversammlung vom 29. März 2016 wurde daraufhin ein Antrag gestellt, auch die Anwohner der Durschlegistrasse sowie der Aeschenstrasse seien von der Kostenbeteiligung zu befreien. Der Antrag kam durch und der Gemeinderat beauftragt, auf die Gemeindeversammlung vom kommenden 3. April einen Beschlussentwurf vorzubereiten.

«Schenkung an Bürger ist heikel»

Um dem Auftrag der Bürgerschaft nachkommen zu können, sei das Geschäft als Schenkung zu bezeichnen, so der Gemeinderat. Insgesamt geht es um 215 000 Franken, welche den Anwohner erlassen werden sollen. Der Gemeinderat sagt allerdings auch, dass «die Schenkungsvorlage rechtsstaatlich gesehen sehr heikel ist». Denn der rechtskräftige Beitragsplan von damals dürfe eigentlich nicht mehr angetastet werden.

Da die Schenkungsvorlage ein Präjudiz darstellen könne, hat nach dem Dafürhalten des Gemeinderates «zwingend eine breite Bevölkerungszahl» darüber zu befinden. Deshalb soll die Bürgerschaft die Schenkung an der Bürgerversammlung vom April an die Urne überweisen, da dort die Stimmbeteiligung jeweils um ein Vielfaches höher sei. (snu)

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