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SRG-Ombudsmann rügt Satiresendung «Deville Late Night»

Die SRF-Sendung «Deville Late Night» hat beim Thema Atomausstieg gegen das Vielfaltsgebot verstossen. Zu diesem Schluss kommt SRG-Ombudsmann Roger Blum in seiner Antwort auf eine Beanstandung vom vergangenen November.

Südostschweiz
27.02.17 - 07:34 Uhr
Politik
Wird für seine Sendung vom SRG-Ombudsmann gerügt: SRF-Satiriker Dominic Deville. (Bild SRF)
Wird für seine Sendung vom SRG-Ombudsmann gerügt: SRF-Satiriker Dominic Deville. (Bild SRF)
SRF/Oscar Alessio

In der Satiresendung am 25. November 2016 widmete sich Moderator Dominic Deville den Themen Energie und Atomstrom - just zwei Tage vor der Abstimmung über die Atomausstiegsinitiative. Ein Zuschauer beanstandet umgehend bei der Ombudsstelle der SRG, der Inhalt der Sendung trage gezielt für die politische Aussage zur Abstimmung bei und mache Stimmung für ein Ja zur Initiative.

In seinem am Sonntag veröffentlichten Schlussbericht hat Ombudsmann Blum der Beanstandung nun beigepflichtet. Vor Wahlen und Abstimmungen würden besondere journalistische Sorgfaltspflichten gelten, und das Vielfaltsgebot sei jede einzelne Sendung auf jede einzelne Sendung anwendbar, auch auf Satiresendungen.

Die SRF-Comedy-Redaktion hatte argumentiert, die Praxis erlaube der Satire auch tendenziöse Aussagen, welche nicht neutral und ausgewogen seien. «Deville Late Night» sei klar als Satire erkennbar. Dass sich dies allerdings nicht immer für alle Zuschauer einfach erschliesse, äussere sich nicht selten bei neueren Sendungen, deren Format noch nicht abschliessend etabliert sei.

«Propagandasendung für die Initiative»

Blum hielt dagegen fest, die beanstandete Sendung «Deville Late Night» sei «mehrfach eine Propagandasendung für die Atomausstiegsinitiative» gewesen: In der bildlichen Anmoderation, im thematischen Schwerpunkt zwischen den Minuten 6:40 und 11:50 sowie am Schluss.

«Niemand verbietet Dominic Deville, für die Atomausstiegsinitiative zu sein, aber er kann seine Sendung nicht zu einer Propagandasendung umfunktionieren, auch nicht in einer satirischen Variante», heisst es abschliessend. Volk und Stände hatten die Atomausstiegsinitiative der Grünen deutlich abgelehnt.

Nicht unterstützen konnte Ombudsmann Blum dagegen eine mehrteilige Beanstandung, welche verschiedene Publikationen auf SRF News und eine Meldung von Teletext betrafen. Der Beschwerdenführer hatte das Vorgehen bei der Nennung der Nationalität des Täters im Fall des islamischen Zentrums Schwamendingen ZH bemängelt und eine Ungleichbehandlung der Netz-Kommentatoren moniert.

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