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Die Pläne für das Areal Sportpavillon liegen bereit

Für den Neubau der Sport- und Infrastrukturanlagen auf dem Areal Sportpavillon in Pontresina liegen Pläne vor. Ebenso für den Umbau des Bellavita-Aussenbereichs. Der Gemeindevorstand hat beide als Grundlage für die weitere Bearbeitung gebilligt.

Südostschweiz
27.02.17 - 18:30 Uhr
Politik
Neben anderen Sportanlagen sollen insgesamt sechs Curlingrinks auf dem Areal Sportpavillon entstehen. Symbolbild pixabay.com
Neben anderen Sportanlagen sollen insgesamt sechs Curlingrinks auf dem Areal Sportpavillon entstehen. Symbolbild pixabay.com

Die vom Architekten Hansjürg Stricker vorgelegten Pläne für das Betriebsgebäude und die Sportanlagen auf dem Areal Sportpavillon sind vom Gemeindevorstand für die weitere Bearbeitung gebilligt worden, wie es in einer Mitteilung heisst. Neben der Lokalisierung der Infrastrukturanlagen zeigen die Pläne, dass ein Eishockeyfeld mit vier Curlingrinks und zwei separate Curlingrinks angelegt werden sollen, die im Sommer als Multisportfeld und Tennisplatz dienen. Weiter soll anstelle eines Eisfeldes ein Natureispark mit Spielgelegenheiten entstehen, der im Sommer als Spielplatz genutzt werden kann.

Der Gemeindevorstand habe grünes Licht für die weitere Bearbeitung der Pläne gegeben, heisst es weiter. Er verlangt für das Hockeyfeld je eine Kostenofferte mit Kunst- und Natureis. Für die nötige Projekt- und Kreditvorlage an einer kommenden Gemeindeversammlung sollen zudem die jährlichen Betriebskosten ermittelt werden.

Variante 7B für das Bellavita

Um- und neugebaut wird auch beim Bellavita Spa & Hallenbad. Die Tatsache, dass die Lärmschutzmassnahmen beim Aussenbereich gesetzeskonform gemacht werden müssen, werde gleich auch für eine Aufwertung der Anlage genutzt, schreibt der Gemeindevorstand. Die von Planer Gian Fanzun vorgelegte «Variante 7B» sieht eine Fitnessanlage im Bereich des bisherigen Gartens sowie einen Eingangspavillon mit Café und Shop vor. Diese Variante wurde vom Gemeindevorstand als Grundlage für die Einigungsgespräche mit den Nachbarn gebilligt. Deren Umsetzung bedinge eine Lockerung der Höherbaubeschränkung, heisst es weiter. Erklären sich die Nachbarn mit dieser Variante einverstanden, sollen die Pläne mittels Architekturwettbewerb in konkrete Projetvorschläge weiterentwickelt werden. (so)

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