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Schnellverfahren neu auch für Asylsuchende aus Guinea

Der Bund behandelt die Asylgesuche von Menschen aus Guinea neu in einem Schnellverfahren. Er begründet das damit, dass diese kaum schutzbedürftig im Sinne des Asylgesetzes seien.

Südostschweiz
24.02.17 - 11:45 Uhr
Politik
Die Schweiz wendet neu auch bei Asylsuchenden aus Guinea ein beschleunigtes Verfahren an. (Symbolbild)
Die Schweiz wendet neu auch bei Asylsuchenden aus Guinea ein beschleunigtes Verfahren an. (Symbolbild)
KEYSTONE/AP Doctors Without Borders/MARIA CARLA GIUGLIANO

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) teilte am Freitag mit, es habe beschlossen, das sogenannte Fast-Track-Verfahren neu auch für Asylsuchende aus Guinea anzuwenden. Das Verfahren bezweckt die beschleunigte Behandlung der Gesuche.

Guinea ist eines der Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz. 2016 stellten insgesamt 900 Personen aus dem Land ein Asylgesuch. Im Vorjahr waren es noch 274 gewesen. Der Anstieg hänge damit zusammen, dass seit Mitte 2016 sehr viele Menschen aus Guinea in Süditalien einträfen, schreibt das SEM.

Ihre Chancen auf Asyl sind aber gering. 2016 wurden laut dem SEM keine Asylsuchenden aus Guinea als Flüchtlinge anerkannt. Die Schutzquote - der Anteil Asylgewährungen und vorläufige Aufnahme aufgrund erstinstanzlicher Entscheide - betrug nur rund zwei Prozent.

Beschleunigte Verfahren seit 2012

Die beschleunigte Behandlung von Asylgesuchen aus bestimmten Ländern hatte das SEM 2012 eingeführt. Zum einen gibt es das 48-Stunden-Verfahren, zum anderen das Fast-Track-Verfahren.

Der Hauptunterschied besteht laut dem SEM darin, dass der Vollzug der Wegweisung beziehungsweise die Papierbeschaffung für die Länder in Fast-Track-Verfahren schwieriger ist und länger dauern kann. Bei einem negativen Entscheid und fehlender Rückkehrbereitschaft haben die betreffenden Personen nur noch Anspruch auf Nothilfe.

Wie für Tunesier und Algerier

Das 48-Stunden-Verfahren gilt für Asylsuchende aus Ländern wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Mazedonien sowie Kosovo und Georgien. Das Fast-Track-Verfahren kam bisher bei Asylsuchenden aus Marokko, Nigeria, Tunesien, Algerien, Gambia und Senegal zur Anwendung.

Als Folge der prioritären und beschleunigten Behandlung der Gesuche sei die Zahl neuer Asylsuchender aus den betroffenen Ländern nachhaltig gesunken, schreibt das SEM. Auch in den beschleunigten Verfahren prüfe das SEM aber jedes Asylgesuch sorgfältig.

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