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Haus «Zur Kante»: Bündner Regierung kritisiert Stadt Chur

Die Geschichte um das Haus «Zur Kante» an der Masanerstrasse ist um ein Kapitel reicher. Die Stadt Chur habe beim historischen Haus «Zur Kante» Fehler gemacht. Zu diesem Schluss kommt die Bündner Regierung. Die Stadt selber ist anderer Auffassung.

Südostschweiz
09.02.17 - 15:16 Uhr
Politik
Das Haus «Zur Kante» in Chur an der Masanserstrasse. Bild Yanik Bürkli
Das Haus «Zur Kante» in Chur an der Masanserstrasse. Bild Yanik Bürkli

Vor ziemlich genau einem Jahr gab der Stadtrat bekannt, dass das Haus «Zur Kante» abgerissen werden soll. Grund dafür ist, dass der ehemalige Bauernhof dem Ausbau der Masanerstrasse im Weg steht. Gegen den geplanten Abbruch gab es grossen Widerstand. So sammelte der Stadtverein Chur Unterschriften für den Erhalt des «Haus zur Kante». Der Bündner Heimatschutz wollte das «Gutshaus zur Kante» gar erwerben, um das historische Churer Gebäude zu retten.

Im März hatte der Heimatschutz eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bündner Regierung eingereicht mit der Bitte, das Verfahren zu klären. Der Heimatschutz begründet sein Engagement für das Haus damit, dass es zu den authentisch erhaltenen Bauzeugen des 18./19. Jahrhunderts in Chur gehöre.

Bündner Regierung stärkt Heimatschutz dem Rücken

Nun liegt die Antwort der Bündner Regierung auf die Aufsichtsbeschwerde vor. In ihrer Stellungnahme kritisiert sie die Stadt Chur. «Der Abbruch des Hauses „Zur Kante“ und die Verbreiterung der Masanerstrasse gehören eng zusammen.» Diese beiden Projekte seien aber zu wenig koordiniert worden. Die beiden Vorhaben müssen laut der Bündner Regierung gemeinsam als «Gesamtpaket» öffentlich aufgelegt und ausgeschrieben werden.

Stadt Chur nimmt Stellung

Stadtpräsident Urs Marti sagte gegenüber «suedostschweiz.ch», dass die Stadt und der Kanton zwei verschiedene Auffassungen haben. Die Stadt habe einen anderen Weg gewählt und dieser sei aus Sicht der Regierung der falsche gewesen, so Marti. Die Stadt nehme sich die Kritik der Regierung zu Herzen und werde sie umsetzen.

 

Klar ist, dass sich der mögliche Abbruch des Hauses «Zur Kante» und die Verbreiterung der Strasse auf unbestimmte Zeit verzögern werde, da das Verfahren erneut durchgeführt werde, sagte Marti. Wie von der Regierung gewünscht, sollen das Strassenerweiterungs- und das Abbruchsprojekt neu gemeinsam publiziert werden. Damit sei gewährleistet, dass der Bündner Heimatschutz die Möglichkeit hat Einsprache zu erheben, so Marti.

Das Haus «Zur Kante» aus einer anderen Perspektive

Das Haus «Zur Kante» aus einer anderen Perspektive. Bild Marco Hartmann

Er betont zudem, dass die Stadt beim Haus «Zur Kante» stets guten Willen bekundet habe. Obwohl der Abbruch des ehemaligen Bauernhofs bereits bewilligt war, hat die Stadt die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde abgewartet.

Bündner Heimatschutz ist zufrieden

Mit Befriedigung nimmt der Heimatschutz die Antwort der Regierung auf die Aufsichtsbeschwerde zur Kenntnis. Es wird begrüsst, dass die Stadt Chur den Abbruch des Hauses «Zur Kante» sowie die Strassenverbreiterung neu aufgleisen muss, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. Der Heimatschutz konnte bis anhin gegen den Abbruch keine Einsprache erheben, da es sich um ein kommunales Baugesucht handelt. Da der Ausbau der Masanerstrasse mit Bundesgeldern subventioniert und das Abbruchsprojekt nun zusammen mit dem Strassenverbreiterungsprojekt behandelt wird, ist dies nicht mehr der Fall.

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