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Nationalrat will besseren Schutz vor gefährlichen Strahlen

Starke Laserpointer sollen verboten werden, der Einsatz von Solarien und gewissen Kosmetikgeräten besser geregelt. Der Nationalrat hat am Donnerstag ein neues Gesetz zum Schutz vor sogenannten nichtionisierenden Strahlungen und Schall gutgeheissen.

Südostschweiz
08.12.16 - 10:49 Uhr
Politik

Allerdings führte die Vorlage im Nationalrat, anders als im Erstrat, zu Diskussionen. Der Entscheid fiel schliesslich knapp aus, mit 97 zu 93 Stimmen.

Unbestritten war der Handlungsbedarf bei starken Laserpointern. Diese dürfen zwar bereits heute in der Schweiz nicht verkauft werden. Neu kann der Bund aber auch den Besitz solcher Geräte verbieten.

Die Strahlung von Laserpointern ist insbesondere dann gefährlich, wenn sie auf das Auge trifft. Die Netzhaut kann dadurch verletzt werden, im schlimmste Fall erblindet die Person. Angriffe mit starken Laserpointern auf Flugzeuge, Züge und andere Verkehrsmittel hätten zugenommen, sagte Kommissionssprecherin Marina Carobbio (SP/TI).

Sachkundige Behandlung

Auseinander gingen die Meinungen im Rat aber bei weiterführenden Massnahmen. Diese sind vorgesehen für Produkte, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, wenn sie sachkundig bedient werden. Das betrifft etwa Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen.

Bei solchen Produkten setzt das neue Gesetz in erster Linie auf eine korrekte Anwendung. Behandlungen mit Produkten, die sehr hohe Belastungen verursachen, sollen ausschliesslich durch Personen vorgenommen werden, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen. Eine Mehrheit von 94 zu 88 Nationalräten stimmte schliesslich dafür, obligatorische Sachkundeausweise einzuführen.

Betroffen vom neuen Gesetz wären auch Solarien: Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgaben des Herstellers einhalten. In der Ausführungsverordnung will der Bundesrat die Pflichten von Solariumbetreibern konkretisieren und so auch den Schutz von Jugendlichen verstärken.

Zwist um Eigenverantwortung

FDP und SVP setzten sich gegen diese weiterführenden Bestimmungen zur Wehr. Gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung führten zu einem besseren Ergebnis, betonte Regine Sauter (FDP/ZH). Es sei jedem einzelnen überlassen, ob er sich in ein Solarium legen oder ein Tattoo entfernen lassen wolle, sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Am ehesten nicht professionell eingesetzt würden diese Produkte und Geräte beim Heimgebrauch. Und dort kämen die geplanten Vorschriften gerade nicht zum Zug.

Von einem Eingriff in die persönlich Freiheit könne keine Rede sein, widersprachen die Befürworter. Jeder habe weiterhin die freie Wahl, ins Solarium zu gehen oder nicht, sagte Christine Häsler (Grüne/BE). Neu sei einzig, dass die Anbieter sachkundig informieren müssten.

Auch Gesundheitsminister Alain Berset setzte sich für umfassende Massnahmen ein. «Wir müssen gewisse Leitplanken setzen», sagte Berset im Rat. Es gehe um «Fair-Play» für Kunden. Diese müssten davon ausgehen können, dass gewisse Standards eingehalten werden.

Durchsetzen konnten sich die Kritiker bei der Frage, ob der Bundesrat künftig gesundheitsgefährdende Anwendungen verbieten kann. Dazu zählt zum Beispiel das Entfernen von Leberflecken mit starken Lasern. Mit nur einer Stimme Unterschied strich der Nationalrat die entsprechende Bestimmung aus der Gesetzesvorlage.

Bericht verlangt

Ebenfalls gestrichen hat der Nationalrat eine Bestimmung, wonach der Bund die wissenschaftlichen Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes beschaffen kann. Zusätzlich verlangt der Rat dafür, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens nach acht Jahren über die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Gesetzes Bericht erstatten muss.

Der Ständerat hatte dem Geschäft bereits in der Sommersession zugestimmt. Da der Nationalrat unter anderem beim Verbot gesundheitsgefährdender Anwendungen eine Differenz geschaffen hat, wird sich die kleine Kammer ein zweites Mal über die Vorlage beugen müssen.

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