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Mehr Platz für Asylsuchende in Amden

In Amden können neu über 80 Asylsuchende im ehemaligen Kurhaus Bergruh einquartiert werden. Der Gemeinderat hat dem Gesuch des Kantons zugestimmt und die Einsprachen dagegen abgelehnt.

Südostschweiz
07.12.16 - 09:27 Uhr
Politik

Der Gemeinderat Amden hat dem kantonalen Migrationsamt die gewünschte Bewilligung erteilt, mehr Asylsuchende im ehemaligen Kurhaus Bergruh unterzubringen. Der Kanton hatte das Gesuch gestellt, die Kapazität von bisher maximal 80 Personen auf – im Ausnahmefall – bis 160 Personen zu erhöhen. Die sechs dagegen erhobenen Einsprachen hat der Gemeinderat abgewiesen.

Nur in Ausnahmefällen

Der Kanton betreibt in Amden seit Anfang 2016 ein Durchgangszentrum für Asylsuchende und kann dort – entsprechend der früheren Nutzung als Kurhaus – maximal 80 Personen unterbringen (zurzeit sind es rund 60). Da der Kanton das Platzangebot besser ausnützen möchte, hat er das Gesuch gestellt, die Kapazität auszudehnen. 

Der Kanton hat das Gesuch mit der Zusicherung ergänzt, dass das Asylzentrum mit höchstens 120 Personen belegt wird. Es werde ausserdem alles daran gesetzt, eine durchschnittliche Belegung von unter einhundert Personen zu erreichen, und nur in Zeiten von hohen Gesuchseingängen würden bis maximal 160 Personen untergebracht.

Einsprachen abgewiesen

Die in den Einsprachen vorgebrachten Argumente waren gemäss einer Mitteilung der Gemeinde nicht stichhaltig. Der befürchteten Zunahme von Lärm werde durch das griffige Betriebs- und Betreuungskonzept begegnet. Die weiteren Einsprachegründe seien eher politischer Natur und in baurechtlicher Hinsicht nicht relevant. Die zur Verfügung stehenden Zimmer und Räumlichkeiten seien für die beantragte Erweiterung vorhanden – bauliche Massnahmen seien demanch nicht nötig.

Der Gemeinderat hat allerdings die Bewilligung mit gewissen Auflagen verbunden. Er verpflichtet den Kanton beziehungsweise die Zentrumsleitung, dem Gemeinderat mitzuteilen, sobald mehr als 120 Asylsuchende im Zentrum untergebracht sind. Im Weiteren ist dem Gemeinderat jeweils Ende Monat eine Berechnung abzugeben, die aufzeigt, wie viele Personen im abgelaufenen Monat durchschnittlich beherbergt wurden.

Sowohl der Kanton als auch die Einsprecher können den Entscheid des Gemeinderates innert 14 Tagen mit Rekurs beim kantonalen Baudepartement anfechten.

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