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Teilbedingte Freiheitsstrafen im BAFU-Prozess

Der BAFU-Prozess am Bundesstrafgericht ist am Dienstag mit teilbedingten Freiheitsstrafen für die beiden Hauptangeklagten geendet. In der Schmiergeldaffäre beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) war es zur Anklage gegen insgesamt sechs Personen gekommen.

Südostschweiz
06.12.16 - 17:18 Uhr
Politik

Der IT-Projektleiter und der Ex-Sektionschef Informatik im BAFU sind wegen ungetreuer Amtsführung und Bestechung verurteilt worden. Die vier weiteren Angeklagten erhielten bedingte Geldstrafen oder wurden freigesprochen.

Im Zentrum des Prozesses stand ein IT-Projekt im BAFU namens DaZu (Datenzugang), das einer der beiden Hauptangeklagten zwischen 2007 und 2010 im Mandatsverhältnis leitete. Der als «Drahtzieher» bezeichnete 43-jährige erhielt nun eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

18 Monate sind dabei bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren. Er wurde schuldig gesprochen wegen ungetreuer Amtsführung, mehrfachen Bestechens, sich bestechen Lassens sowie Urkundenfälschung.

Der IT-Projektleiter habe als «funktionaler Beamte» für das BAFU im Mandatsverhältnis gearbeitet. Dieser Befund war entscheidend für den Schuldspruch im Anklagepunkt der Bestechung - auch die übrigen Angeklagten hätten erkennen müssen, dass der IT-Projektleiter faktisch als Beamter handelte, sagte der Richter.

Der 43-Jährige habe eine erhebliche kriminelle Energie entwickelt und sei extrem komplex vorgegangen, um die Angelegenheit zu verschleiern. Als «Spiritus Rector» der ganzen Sache habe er auch die Mitangeklagten korrumpiert.

Einladung zum Fussballmatch als Gegenleistung

Ein wichtiger Komplize des IT-Projektleiters war der ebenfalls verurteilte ehemalige Sektionschef im BAFU. Er hat sich nach Ansicht der Richter teilweise wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung schuldig gemacht - ausserdem hat er sich bestechen lassen. Bei der Freiheitsstrafe von 30 Monaten ist die Hälfte bedingt vollziehbar.

Der 50-Jährige soll Geschenke und Einladungen als Gegenleistung für die Vergabe von IT-Verträgen erhalten haben: Laut Anklageschrift wurden er und seine Partnerin etwa zu einem Fussballspiel des FC Barcelona gegen den FC Basel eingeladen.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass die beiden Hauptangeklagten als Beamte tätig waren und sie sich deshalb nicht bezahlen lassen durften. Durch ihr Verhalten haben sie öffentliches Interesse, das Ansehen des Bundes und das Vertrauen der Bürger beschädigt.

Bei zwei weiteren Angeklagten handelt es sich um Geschäftsleiter und Gesellschafter von IT-Firmen, die dem Projektleiter mehrmals Zahlungen von total 100'000 Franken für die erhaltenen Aufträge überwiesen haben sollen. Bei ihnen entschied das Gericht auf bedingte Geldstrafen.

Für die Angeklagten Nummer fünf und sechs erkannte der Vertreter der Bundesanwaltschaft nur leichtes Verschulden. Die für sie beantragten Strafen belaufen sich auf bedingte Geldstrafen von rund 36«000 beziehungsweise 12»000 Franken. Sie sollen zum Schaden des Bundes bei der Beschaffung von Softwarelizenzen mitgeholfen haben.

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