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Die Glarner Altersguillotine ist wieder umstritten

Regierungsräte, Ständeräte und Richter dürfen im Kanton Glarus nicht älter als 65 sein. Jetzt soll diese Altersbeschränkung auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Südostschweiz
02.12.16 - 12:04 Uhr
Politik

Die Kommission Recht, Sicherheit und Justiz des Landrates beantragt, die Regierung zu beauftragen, einen Bericht zur Altersguillotine zu verfassen. Er soll Auskunft geben über «die rechtliche Zulässigkeit, den Geltungsbereich und über mögliche Alternativen zur sogenannten Altersguillotine».

Ausdehnen oder abschaffen?

Wie der Präsident der Kommission, Mathias Zopfi, erklärt, sind in der Vernehmlassung zum neuen Gesetz über die politischen Rechte ganz unterschiedliche Ansichten über die Altersbeschränkung geäussert worden. Manche Vernehmlassungsteilnehmer wollten sie ausdehnen, etwa auf die Gemeindepräsidenten, andere dagegen ersatzlos abschaffen. «Wir haben in der Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Altersguillotine nach wie vor ein Thema ist», so Zopfi. Das Geschäft kommt am Mittwoch in den Landrat. (df)

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