Dem Wolf gehts ans Fell
Geschützte Wölfe in der Schweiz sollen unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden dürfen und die Bündner Regierung begrüsst diese Neuerung. Sie hat jedoch bezüglich der vom Bund geplanten gegenseitigen Anerkennung von kantonalen Jagdpatenten bedenken.
Geschützte Wölfe in der Schweiz sollen unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden dürfen und die Bündner Regierung begrüsst diese Neuerung. Sie hat jedoch bezüglich der vom Bund geplanten gegenseitigen Anerkennung von kantonalen Jagdpatenten bedenken.
Mit der Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes setze der Bund eine Motion des Bündner Ständerates Stefan Engler (CVP) um. Demnach sollen Wolfsbestände künftig unter bestimmten Voraussetzungen geschossen werden können, wie Regierungsrat Mario Cavigelli gegenüber TV Südostschweiz betont:
Nicht einverstanden ist sie hingegen damit, dass Wolfsbestände nur in der Zeit vom 3. Januar bis 31. März geschossen werden dürfen. Sie will den Zeitraum verlängern und beantragt deshalb beim Bund, einen Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März für Abschüsse. Dies weil, bisherige Erfahrungen gezeigt hätten, dass sich Rudel vor allem in den Monaten Dezember und Januar zusammen bewegten.
Regierung kritisch
Bedenken hat die Regierung zudem bei der geplanten gegenseitigen Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen. Sie fordert eine klare Trennung zwischen Jagdprüfung und Jagdberechtigung. Die Patentkantone müssten die Möglichkeit haben, das Jagdrecht für Jägerinnen und Jäger ohne kantonale Jagdprüfung einzuschränken, heisst es weiter.
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