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Enttäuscht das neue Gesetz?

Die Bündner Regierung hat den Auftrag gefasst, das Kulturförderungsgesetz total zu revidieren. Am Donnerstag hat sie nun die entsprechende Botschaft präsentiert. Unser Kulturexperte erklärt die wichtigsten Punkte.

Südostschweiz
17.11.16 - 14:30 Uhr
Politik

Die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes geht auf einen Auftrag von Grossrat Bruno Claus und Mitunterzeichnende zurück, welche die Regierung aufforderten, dem Grossen Rat eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zu unterbreiten.

Neu wird vorgesehen, die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens explizit in die Zielsetzungen des Gesetzes aufzunehmen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Regionen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.

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Andrea Stadler (Departementssekretärin) Regierungsrat Martin Jäger und Barbara Gabrielli (Leiterin Amt für Kultur) bei der Präsentation der Botschaft. (von links)

Viele Anliegen der 160 Vernehmlassungsteilnehmenden konnten gemäss des Kantons ebenfalls aufgenommen werden. So soll beispielsweise die Regierung zum Erlass eines umfassenden Konzeptes zur Förderung der Kultur im Kanton Graubünden verpflichtet werden. Wir wollten von unserem «Südostschweiz»-Kulturexperten Mathias Balzer wissen, wie die Botschaft bei den Kulturschaffenden ankommt.

 
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