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Rassismuskommission fordert Einhaltung der Strafnorm ein

Nach den Auftritten von Neonazi-Bands in Unterwasser verlangt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) von den Behörden, dass sie die Einhaltung der Rassismusstrafnorm gewährleisten. Die Schweiz dürfe rechtsextremer Propaganda keinen Raum bieten.

Südostschweiz
25.10.16 - 15:20 Uhr
Politik

Die Konzerte am 15. Oktober mit 5000 Zuschauern seien von Bewegungen organisiert worden, deren Existenz und Aktionen im Rassenhass begründet seien, schreibt die EKR am Dienstag. Obschon die Rassismusprävention keine Vorzensur vorsieht, fordert die Kommission von den Behörden, alle erforderlichen Kontrollen für eine Bewilligung von Anlässen durchzuführen.

Dabei sei es insbesondere wichtig, dass die Behörden die Einhaltung der Rassismusstrafnorm an öffentlichen Anlässen überprüfen oder Massnahmen ergreifen, um Verstösse der Justiz zu melden, verlangt die EKR.

Gesetz umsetzen

Generell stellt die Kommission nach dem Anlass in Unterwasser einen grossen Klärungsbedarf im Umgang mit einschlägigen Organisatoren fest. Die Schweizer Gesetzgebung verbietet rechtsextreme Parteien und Gruppierungen nicht, ruft sie in Erinnerung.

Die Vorschriften müssten aber ermöglichen, Anlässe zu unterbinden, wenn das gerechtfertigt ist. Infrage kommen hierfür Einreiseverbote oder die Verweigerung der Bewilligung.

Diese Massnahmen können verfügt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder davon auszugehen ist, dass Strafnormen wie etwa jene gegen den Rassismus verletzt werden. Auch können Behörden öffentliche Räume bewusst nicht zur Verfügung stellen oder den Anlass mit Bedingungen verknüpfen. Das darf aber nicht mit einer übermässigen Einschränkung der Meinungsfreiheit einhergehen, mahnt die EKR.

Anlässe überwachen

Zu einer langfristigen Präventionsstrategie gehört für die Kommission auch, dass sich die politischen und gerichtlichen Behörden Mittel verschaffen, die entsprechenden Täter auch zu sanktionieren. Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm gelten als Offizialdelikt und werden von Amtes wegen verfolgt.

Wenn ein dringender Verdacht besteht, dass es an einem bewilligten öffentlichen Anlass zu Verstössen kommt, müsse die Veranstaltung professionell überwacht werden, verlangt de EKR. Die Meinungsäusserungsfreiheit sei zwar ein Grundrecht, das Recht auf Nichtdiskriminierung aber auch.

Die St. Galler Polizei konnte das Neonazi-Konzert vom 15. Oktober nach eigenen Angaben nicht verhindern. Sie war auch nicht im Saal präsent. Sie bezeichnete den Anlass hinterher als ruhig und friedlich, will weitere aber nicht mehr dulden. Eine Strafanzeige gegen Veranstalter und Bands ist eingereicht. (sda)

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