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Bündner Jäger blitzt vor Bundesgericht ab

Wie viel muss ein Jäger für das Fleisch einer unzulässig erlegten Hirschkuh bezahlen? 9.50 Franken das Kilo sind dafür angemessen, finden die Richter in Lausanne.

Südostschweiz
29.09.16 - 06:47 Uhr
Politik

Es geschah am 4. September 2013. Ein Bündner Jäger schoss auf der Hochjagd eine Hirschkuh, die noch ihr Junges säugte. Der Jäger wurde wegen dieses unerlaubten Abschusses verpflichtet, das erlegte Tier zum Kilopreis von 9.50 Franken zu übernehmen.

Daneben erhielt er eine Ordnungsbusse von 150 Franken. Während der Jäger die Busse anstandslos bezahlte, weigerte er sich, die 551 Franken für die widerrechtlich erlegte Hirschkuh zu bezahlen. Er befand, dieser Betrag sei viel zu hoch und überwies dem Kanton Graubünden pro Kilogramm nur gerade fünf Franken, total 290 Franken.

Das Wild gehört dem Kanton

Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden beharrte jedoch auf dem Betrag von 9.50 Franken pro Kilo und forderte den Jäger auf, den Restbetrag von 261 Franken zu überweisen. Der Jäger zog den Streit erst ans Bündner Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht. 

Das Bündner Verwaltungsgericht hatte argumentiert, der Preis sei gerechtfertigt, zumal es in der Höhe dem Marktpreis entspreche und es dem Jäger freistehe, das Fleisch ebenfalls zu Marktpreisen zu verkaufen oder selbst zu verwerten, womit er sich schadlos halten könne. Letztendlich gehe es nur darum, den Aufwand für den Verkauf bzw. die Verwertung des Tieres vom Kanton auf den Jäger zu überbinden, da widerrechtlich erlegtes Wild laut kantonalem Jagdgesetz dem Kanton gehöre.

Das Bundesgericht hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts geschützt. Die dem Jäger in Rechnung gestellte Summe soll den Vorteil abgelten, welchen er durch die Überlassung des Tieres seitens des Kantons erfährt. Der Jäger muss die Gerichtskosten von 1200 Franken bezahlen. (tzi)

Urteil 2C_59/2016 vom 13. September.

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