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AHV-Initiative gescheitert

Die Stimmbevölkerung will keine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Gemäss einer Trend-Rechnung des Forschungsinstituts gfs.bern hat sie die Initiative «AHVplus» des Gewerkschaftsbundes (SGB) am Sonntag abgelehnt.

Südostschweiz
25.09.16 - 12:53 Uhr
Politik

«Es gibt definitiv ein Nein», sagte Claude Longchamp von gfs.bern am Sonntag kurz nach Mittag im Schweizer Fernsehen SRF. Er erwartet maximal 45 Prozent Ja-Stimmen. Wahrscheinlich seien es aber noch weniger.

Entgegen dem Trend sagt der Kanton Genf Ja zur Volksinitiative «AHVplus». Ausgezählt sind über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die Zustimmung zur Initiative liegt im Kanton Genf bei 53,6 Prozent. Ein knappes Nein zu «AHVplus» resultiert laut Trend in Basel-Stadt. Das Nein-Lager liegt nur mit tausend Stimmen vorn.

Erste Trends zeigen zudem, dass die Initiative in Zürich, Luzern, Aargau und Graubünden klar abgelehnt wird. Die Nein-Anteile liegen in diesen Kantonen über 60 Prozent.

Das Parlament kann nun an der laufenden Reform der Altersvorsorge weiterarbeiten. Morgen Montag befasst sich der Nationalrat erstmals mit der Vorlage. Wäre die Initiative angenommen worden, hätte zunächst die Rentenerhöhung und die dafür nötige Finanzierung integriert werden müssen.

AHV-Zuschlag nicht vom Tisch

Bei der Reform steht auch ein Zuschlag auf die AHV-Renten zur Diskussion. Allerdings geht es nur um 70 Franken für Einzelrenten, respektive die Erhöhung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent. Bei Annahme der Initiative hätten Alleinstehende nach Berechnungen des SGB ab 2018 im Durchschnitt monatlich 200 Franken mehr im Portemonnaie gehabt, Ehepaare 350 Franken.

Die Kosten dafür wurden auf rund 4 Milliarden Franken pro Jahr veranschlagt. Wegen der wachsenden Rentnergeneration wäre der Betrag danach jedes Jahr höher ausgefallen. Über die Finanzierung sagte die Initiative nichts aus. Die Urheber hatten vorgeschlagen, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je 0,4 Lohnprozente zusätzlich einzuziehen. Auch der Bund hätte einen höheren Beitrag leisten müssen.

Die hohen Kosten waren für die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände inakzeptabel. Sie erinnerten im Abstimmungskampf daran, dass der AHV ohnehin ein Milliardenloch drohe. Die Gegner befürchteten auch, dass die zusätzlich erhobenen Lohnprozente Spuren im Arbeitsmarkt hinterlassen könnten.

Für zusätzliche Kritik sorgte, dass viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen nicht von der Initiative profitiert hätte. Nicht zuletzt aus diesem Grund lehnte auch der Bundesrat die Initiative ab.

Strukturelle Probleme

Diese hätte die strukturellen Probleme der Altersvorsorge ohnehin nicht gelöst. Die AHV braucht zusätzliche Einnahmen, um für eine wachsende Rentnergeneration aufzukommen. Die zweite Säule leidet unter der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Anlagerenditen. Gemäss den Beschlüssen des Ständerats soll die AHV unter anderem durch ein höheres Frauenrentenalter und zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente entlastet werden, die berufliche Vorsorge durch einen tieferen Umwandlungssatz.

Um die Linke an Bord zu holen, hat die kleine Kammer eine flächendeckende Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken beschlossen. Damit würde das Anliegen der SGB-Initiative trotzdem zum Teil umgesetzt. Davon will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) nicht wissen. Sie beantragt, den Rentenzuschlag zu streichen. Darüber hinaus schlägt sie einen Mechanismus vor, mit dem das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre erhöht wird, sobald die AHV ins Minus rutscht.

Die Entscheide der Kommission sind nicht in Stein gemeisselt. Die wichtigsten Elemente hat sie nämlich nur mit hauchdünner Mehrheit beschlossen. Der Zuschlag zur AHV-Rente scheiterte in der SGK mit 13 zu 12 Stimmen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beschloss die Kommission die automatische Erhöhung des Rentenalters. Für die Mehrheit sorgten SVP, FDP und der Vertreter der GLP. Im 200-köpfigen Nationalrat verfügen die drei Fraktionen über 108 Stimmen. Ihre Reformideen gelten in einer Volksabstimmung nicht als mehrheitsfähig.

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