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Unzufrieden mit Service-public-Bericht

Unvollständig und wenig zukunftsgerichtet: Das ist das Urteil der zuständigen Nationalratskommission zum Service-public-Bericht des Bundesrates. Sie verlangt einen Zusatzbericht zu Fragen rund um die SRG - und möchte deren Möglichkeiten einschränken.

Südostschweiz
30.08.16 - 15:33 Uhr
Politik

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beschlossen, der Bundesverwaltung einen Auftrag zu erteilen, wie Kommissionspräsidentin Natalie Rickli (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Die Kommission will wissen, wo ein Marktversagen vorliegt, das staatliches Eingreifen beziehungsweise ein öffentliches Angebot rechtfertigt. Die Verwaltung soll zudem darlegen, welche Leistungen private Anbieter heute erbringen und welche sie erbringen könnten, wenn sie nicht von der SRG konkurriert würden.

Weiter soll sie aufzeigen, wie die SRG die Mittel zielgerichteter einsetzen könnte, wenn sie auf Leistungen verzichten würde, die der Markt bereits anbietet. Die Kommission denkt vor allem an eingekaufte ausländische Filme und Serien sowie Grossanlässe. Auch sollen die Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen auf andere Anbieter aufgezeigt werden.

Online-Werbeverbot beibehalten

Den Zusatzbericht verlangt die Kommission bis Ende Jahr. Der Service-public-Bericht mit Zusatz soll dann in der Frühjahrssession 2017 im Nationalrat diskutiert werden. Bereits jetzt stellt die Kommission jedoch konkrete Forderungen.

So will sie den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm sie eine entsprechende Kommissionsmotion an. Der Bundesrat zieht im Service-public-Bericht mittelfristig eine Lockerung des Verbots in Betracht.

Mitsprache bei SRG-Konzession

Weiter fordert die Kommission mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession. Das Parlament soll jeweils für die Rahmenkonzession zuständig sein, der Bundesrat soll die Details in einer Betriebskonzession regeln. Für diese Kommissionsmotion sprach sich die KVF mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung aus. Eine weiter gehende parlamentarische Initiative mit derselben Stossrichtung lehnte sie ab.

Einschränken möchte die KVF auch die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG. Solche sollen nur noch bewilligt werden, wenn dafür eine zwingende volkswirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Zudem soll die SRG nur dann mit anderen Medienunternehmen zusammenarbeiten dürfen, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Die KVF hat parlamentarischen Initiativen mit diesen Anliegen Folge gegeben.

Unabhängige Aufsichtsbehörde

Schliesslich soll der Bundesrat in einem Bericht aufzeigen, wie in der Schweiz eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen geschaffen werden könnte. Das fordert die KVF mit einem Postulat.

Nein sagte sie dagegen zu einer parlamentarischen Initiative für die Förderung journalistischer Online-Medien. Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass private Online-Medien unabhängig bleiben und somit nicht staatlich gefördert werden sollten, sagte Rickli.

Bundesrat für umfassendes Angebot

Über die Vorstösse wird das Parlament entscheiden. Mit dem Service-public-Bericht des Bundesrates befasst sich der Ständerat bereits in der kommenden Herbstsession. Medienministerin Doris Leuthard hatte den Bericht im Juni präsentiert. Geht es nach dem Bundesrat, soll die SRG weiterhin einen umfassenden Service public anbieten.

Mittelfristig will der Bundesrat das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen. Konkret soll sich die gebührenfinanzierte SRG auch im Internet entwickeln können - ohne aber die Möglichkeiten der Privaten einzuschränken.

Weiter möchte der Bundesrat, dass die SRG ihre Programme und Online-Angebote noch deutlicher als bisher von kommerziellen Inhalten unterscheidet. Auch soll sie ihre bisherige Praxis beim Einkauf von Filmen und Serien kritisch überprüfen und bei Übertragungsrechten vermehrt mit anderen Veranstaltern kooperieren. Leuthard betonte allerdings auch, dass viele Angebote der SRG für Private nicht rentabel wären.

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