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Aufnahmeverfahren für Talentklassen neu geregelt

Die Bündner Regierung hat neue Regeln zum Aufnahmeverfahren für Talentklassen genehmigt.

Südostschweiz
25.08.16 - 09:24 Uhr
Politik

Die Regierung des Kantons Graubünden genehmigt die Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT). Im Kanton gibt in Chur, Davos, Ilanz und Champfèr Schulen, welche Bündner Sport- beziehungsweise Musiktalente fördern.

In den vergangenen Jahren hat sich das Prüfungsverfahren für die Aufnahme in eine solche Talentklasse wiederholt als zu wenig transparent und zu wenig nachvollziehbar erwiesen. Die Änderungen sorgen daher an erster Stelle für ein strafferes Verfahren und klären verschiedene in der Praxis aufgetauchte Fragen, heisst es in einer Mitteilung.

Potenzial rückt in den Vordergrund

Die wichtigste Neuerung betrifft die Kommunikation über das Bestehen der Aufnahmeprüfung und die Aufnahme in eine Talentklasse. Im Unterschied zur bisherigen Regelung stellt neu die sogenannte Steuerungsgruppe negative Prüfungsentscheide zu. Bisher haben dies die Talentschulen übernommen, was in der Vergangenheit vermehrt für Verwirrung sorgte. Die Steuerungsgruppe, welche bisher nur die Prüfungsergebnisse ermittelte, besteht neu auch aus zwei Vertretern des jeweiligen Kantonalverbandes.

Eine weitere Änderung betrifft die Bewertungsgrundlage der Prüfungen. Zukünftig soll das Potenzial eines Talents mehr im Fokus stehen als seine aktuelle Leistung. Für die spezifische Potenzialeinschätzung soll deshalb in Zukunft ein von Swiss Olympic entwickeltes Instrument eingesetzt werden, heisst es. Das Potenzial rückt zudem in den Vordergrund, weil mit der erneuerten Verordnung eine Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile eingeführt wird. Statt je ein Drittel wird die Prüfung neu wie folgt gewichtet: 40 Prozent Potenzialtest, 30 Prozent Sport- beziehungsweise Musiktest und 30 Prozent Persönlichkeitstest. (so)

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