×

Schwangere Frau stirbt in Unispital Lausanne

Zwei Wochen vor dem Geburtstermin sind im Universitätsspital von Lausanne (CHUV) eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Kind verstorben. Zum Vorfall wurde eine interne Untersuchung sowie ein Strafverfahren eröffnet.

Südostschweiz
29.06.16 - 14:54 Uhr
Politik

Die 32-jährige Frau begab sich am Donnerstagmorgen in der vergangenen Woche in das Spital. Bei der Aufnahme wurde Fieber gemessen, dass sich später bei der Eintrittsuntersuchung jedoch nicht bestätigte, wie Jean-Blaise Wasserfallen, medizinischer Direktor des CHUV, am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda angab. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung "24 heures".

Im Verlauf des Tages verschlechterte sich der Zustand der schwangeren Frau, worauf sie hospitalisiert wurde. Unter anderem musste sie sich übergeben. Die üblichen diagnostischen Massnahmen seien ergriffen und regelmässig überwacht worden, sagte Wasserfallen.

In der Nacht auf Freitag überschlugen sich die Ereignisse. Das inzwischen verstorbene Kind musste mittels Kaiserschnitt entnommen werden. Bei den darauffolgenden Untersuchungen zur Ursache zeigte sich, dass die häufigste Todesursache, eine Lungenembolie, zu der es während des Kaiserschnitts hätte kommen können, ausgeschlossen werden kann.

Ab Freitag wurden der Frau Antibiotika verabreicht, und Proben zeigten, dass ein extrem seltener Typ von A-Streptokokken die Infektion verursachten. Danach kam es zu einem Zwischenfall, der zum Tod der Frau beitrug.

Schlauch in Luftröhre verschob sich

Ein in der Luftröhre der Frau platzierter Schlauch verschob sich, ohne dass ein Alarm losging. Ungefähr 24 Stunden später verstarb die Frau. Das CHUV hat sofort eine interne Untersuchung zu den Umständen dieses tragischen Todes eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Der Bruder der verstorbenen Frau richtete in der Folge mit einem Vorschlaghammer in der Notfallaufnahme des CHUV Sachschaden von knapp 10'000 Franken an. Das CHUV erwägt, wegen dieser Attacke eine Strafanzeige zu erstatten.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR