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Kapitäne müssen weiter ins Röhrchen blasen

Die Fahrtüchtigkeit von Kapitänen soll auch in Zukunft mit einem Hauch ins Röhrchen kontrolliert werden. Heute wird sie erst mit einer Blutprobe bewiesen. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat an seinem Vorschlag fest.

Südostschweiz
29.06.16 - 13:42 Uhr
Politik

Die Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes soll eine Rechtsgrundlage schaffen für beweissichere Atemalkoholproben, wie sie bereits im Strassenverkehr üblich sind. Diese haben sich in der Praxis bewährt und erfahren eine hohe Akzeptanz, wie der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Botschaft schreibt.

Blutproben sind seiner Ansicht nach dagegen teuer und bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. So kostet eine Blutprobe die kontrollierte Person rund 400 Franken. Die Probenahme in einem Spital oder einer Arztpraxis dauert jeweils mehrere Stunden und bindet in der Regel zwei begleitende Polizeiangehörige.

Kritik kam in der Vernehmlassung vor allem von den Motorbootsportlern. Die private Binnenschifffahrt lasse sich nicht im Geringsten mit dem Strassenverkehr vergleichen, kritisierte der Verband für Motorbootfahrer. Auf den Gewässern stehe mehr Raum zur Verfügung und das Verkehrsaufkommen sei geringer als auf der Strasse.

Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Geräte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Dies soll auch für die neuen Alkoholtest-Regeln gelten. Der Bundesrat will für "ungefährliche Schiffe" wie kleinere Schlauch- oder Strandboote Ausnahmen erlassen.

Fokus auf kritische Bereiche

Für Kritik von verschiedenen Seiten sorgt der eigentliche Kernpunkt der Gesetzesrevision, eine Änderung bei den Sicherheitskontrollen für Passagier- und Güterschiffe. Diese sollen bei der Zulassung "risikoorientiert" geprüft werden.

Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Neu muss der Gesuchsteller nachweisen, dass sein Schiff sicher ist. Die zuständige Behörde prüft stichprobenweise, ob die Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.

Weil die Kontrolleure nicht sämtliche Schiffe routinemässig untersuchen müssen, haben sie mehr Zeit für Überprüfungen von kritischen Bereichen, wie der Bundesrat schreibt. Auch in diesem Punkt hält er an seinem Vorschlag fest.

Mehrkosten für Unternehmen

Für die Schifffahrtsunternehmen rechnet der Bundesrat mit einmaligen "moderaten" Mehrkosten für den Sicherheitsnachweis. Diese würden zwischen drei und fünf Prozent der Gesamtkosten des Baus oder Umbaus eines Schiffes betragen.

Über diese "Lastenverteilung zu Ungunsten der Schifffahrtsgesellschaften" ist man bei dem Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen (VSSU) nicht erfreut. Bei einem grösseren Neubau koste der Sicherheitsnachweis somit zwischen 250'000 und 500'000 Franken, erklärte der Verband in der Vernehmlassung.

Die Neuerung gilt indes nur für neue Schiffe und Umbauten; für die bestehende Flotte ist kein Sicherheitsnachweis nachzuholen.

Zentrales Register für Kantone

Auf Wunsch der Mehrheit der Kantone schafft der Bundesrat zudem eine gesetzliche Grundlage, um wie im Strassenverkehr zentrale Register über die Schiffe, deren Halter und Fahrberechtigungen zu ermöglichen. Der definitive Entscheid obliegt aber den Kantonen.

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